Kann man sich selbst verklagen wenn man eine Dissoziation hat?

5 Antworten

Man kann sich nicht selbst verklagen. Man kann sich bestenfalls selbst anzeigen. Ob daraus eine Anklage wird, entscheiden die zuständigen Richter. Und je nach Anzeige vermögen es auch Polizisten zu erkennen, ob diejenige Person, die sich gerade anzeigen möchte, krank ist oder gesund.

Polizisten haben viel Erfahrung auch mit psychisch Kranken, und wenn sie bemerken, dass sich da ein psychisch kranker Mensch anzeigen möchte, wegen haltloser Anschuldigungen, bringen sie ihn - je nach Schweregrad der Erkrankung - in die Psychiatrie oder zum Sozialpsychiatrischen Dienst. Sie fragen dabei u.a., ob der Mensch Medikamente einnimmt.

Menschen mit einer dissoziativen Identitätsstörung sind in der Regel aufgrund ihrer Erkrankung nicht schuldfähig.

Echt ein bisschen albern die Vorstellung ... - Also: nein!

Es wird gerne übertrieben in Romanen, Zeitschriftenartikeln und Filmen, was das Vorhandensein ‚völlig unterschiedlicher Persönlichkeiten‘ angeht.

Die Fachwelt ist weitgehend davon abgerückt, von Patienten mit ‚multipler Persönlichkeitsstörung‘ zu sprechen. Es wird stattdessen von den meisten zur Diagnosestellung berechtigten Fachleuten der Begriff der ‚dissoziativen Identitätsstörung‘ verwendet.

Der Grund: es handelt sich um eine (= 1) Person, die allerdings von ihrem Empfinden und Verhalten her sehr unterschiedliche Bestandteile ihrer Persönlichkeit (physiologisch gesehen: ihrer neuronalen Netzwerke im Gehirn) aktiviert und in den Vordergrund treten lässt.

Im milderen Umfang kennt das jeder an sich selbst!

Mal fühlt man sich und handelt ganz erwachsen und vernünftig, dann kann es aber von einem auf den anderen Moment passieren, dass man sich wie ein Kind benimmt und sich auch so fühlt (wobei Letzteres oft abgestritten wird).

Man denke nur daran, wie es einem geht, wenn man beim Spielen verliert! Oder das Eis, auf das man sich gefreut hat, fällt zu Boden …

Man kann hier von unterschiedlichen Ich-Zuständen (ego states) sprechen, die sehr unterschiedlich sein können, wenn sie zum Tragen kommen.

Also wenn du eine Straftat begehst und dann dich Selber Anzeigst/Stellst kannst du eine Klage bekommen und wie es bei Psychischen Beeinträchtigungen ist weiß ich nicht aber ich vermute dass würde nicht Funktionieren außer einer der Persönlichkeiten begeht eine Straftat und die andere Person zeigt sie an aber für die Polizei wäre es glaube ich dann auch nur eine Stellungsnahme

Bei einer "gespaltenen Persönlichkeitsstörung" handelt es sich nicht um zwei eigenständige unabhängige Persönlichkeiten. Dies wäre aber eine Voraussetzung, um diese skurrile Idee realisieren zu können..

Welcher Nutzen hätte es, sich selbst zu verklagen

WeiMa954 
Fragesteller
 16.11.2020, 21:35

Ich weiß es nicht ich habe mir die Frage nur gestellt und im Internet stand nichts darüber.

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Atemu1  16.11.2020, 21:50
@WeiMa954

Ein Recht ist eigentlich eine Holschuld, bei wenn willst du dir diese holen um dich selbst zu belasten

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