Kann man ohne eine Vorladung als Zeuge vor Gericht aussagen?

4 Antworten

Als Zuschauer solltest du während der Verhandlung auf deinem Platz sitzen bleiben und den Mund halten. Du kannst aber vor Beginn der Verhandlung an den Richter oder eine der beteiligten Parteien herantreten und dich als Zeuge anbieten. (Mal unberührt der Frage nach der Rechtzeitigkeit der ggf. neu eingebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel.)

Es kommt schon mal vor, dass sich während der Verhandlung zeigt, dass eine zufällig anwesende Person etwas zur Aufklärung beitragen kann. Je nachdem, um was für ein Verfahren es sich handelt, kann das Gericht von Ants wegen oder auf Antrag eine spontane Vernehmung durchführen. Gerade bei alltäglichen kleinen Verhandlungen an Amtsgerichten ist so was denkbar.

Ja, aber nicht auf eigenen Antrag. In der Regel kommt das vor, wenn eine Partei Dich als Zeugen benennt.

Ja, wenn du wärend der Verhandlung als wichtiger Zeuge angesehen wirst, dann kannst du auch spontan vom Richter als Zeuge zugelassen werden.