Kann man mit einer Vorstrafe Polizist werden?
Hallo mein wunsch war es und ist es Heute noch Polizist zu werden. Ich bin 17 Jahre alt und wurde für Diebstahl (Wert von ca. 5€) Angezeigt. Da dies nicht lange her ist (paar Tage) ist unklar ob die Anzeige fallen gelassen wird oder als Straftat in meiner Akte landet. Da es mein erstes Mal überhaupt war das ich so eine Anzeige bekommen habe und ich noch nicht Volljährig bin habe ich ein paar gute Gefühle was das angeht.
Ich Bin aber seit Tagen echt deprimiert und weiß nicht wie es mit der Zukunft aussieht, ich weiß auch nicht ob ich mir zu große Sorgen mache aber fragen schadet ja nie. Ich bin derzeit in der 10. Klasse und werden meine Fachhochschulreife in einem Oberstufenzentrum machen. Bis dahin ist also noch etwas Zeit, dennoch habe ich ein mulmiges Gefühl. Bin für Jede Antwort offen.
Was man auch fragen könnte, Ich werde mich in den Nächsten Tagen für einen erweiterten Führungszeugnis einsetzen so das ich es so schnell es geht bekommen kann, da es in meiner Weiterführenden Schule benötigt wird. Wie lange würde es dauern bis diese Anzeige in meinem Führungszeugnis mit drinnen ist?
7 Antworten
Da du nicht volljährig bist und es sowas kleines ist, wirst du höchstwahrsch. zu Sozialstunden verurteilt. Also landet es eh nicht in der Akte und ist nur vom Jugendamt einsehbar (es landet im Erziehungsregister). Mach dir also keine Sorgen.
Ne, das stimmt nicht. Ins Führungszeugnis kommen solche Sachen garnicht. Nur ins Erziehungsregister.
Also falls du tatsächlich vorbestraft bist wirst du auf eine Stelle als Polizist eher weniger Chancen haben, auch wenn es dabei um 5€ geht ist die Summe in diesem Fall egal sondern der Tatbestand des Diebstahls.
Das war auch meine Befürchtung, ich weiß auch ehrlich gesagt nicht ob man sowas Vorbestraft nennen kann da es ja noch recht “Klein“ ist. Dennoch Danke für die Antwor!
Vorbestraft ist man offiziell erst wenn es im Führungszeugnis drin ist. Im Zweifelsfall einfach googeln und sich über offizielle Quellen informieren, hab sogar mal was schlimmeres gemacht und das Führungszeugnis ist leer.
Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, was zu erwarten wäre, werden im Erziehungsregister eingetragen.
Damit würde dann wohl im Einzelfall abgewogen werden, ob die Voraussetzungen zur Einstellung gegeben sind.
Kann dir hier also keiner sagen, wie das für dich ausgehen würde.
Ist natürlich auch blöd, wenn man klaut, wo doch der Traumberuf angeblich Polizist sei. Und das mit 17. Auf solche Polizeibeamten kann ich verzichten.
Kann ich auf jedenfall verstehen, aber die Tat ansich bereue zu tiefst auch wenn ich es nicht wollte. Es war eher ein Gefallen für einen Freund was nichts an der Tat ändert - Diebstahl ist Diebstahl
Ich würde dir in dem Fall aber auf jeden Fall dazu raten einen Anwalt zu konsultieren und die Taktik genau abzusprechen. Denn in jedem Fall ist diese Angelegenheit zu wichtig für dich.
Denke nicht das ein Anwalt in diesem Fall vonnöten sein wird, zumal ich meine Tat die ich begangen habe der Polizei gestehen werde. Ob mit oder ohne Anwalt, denke nicht das ein Anwalt da groß was ändern kann.
Wenn du davor keine Anzeigen hast wird das nicht auf dein Führungszeugnis stehen aber wenn du bis zu deinem 18. Lebensjahr noch eine Anzeige bekommen solltest (Egal was) stehen beide Anzeigen auf Führungszeugnis. Aber daS ist deine erste Anzeige also steht bis jetzt nix auf dein Führungszeugnis Weil das wollen die Betriebsstellen immer um zu schauen ob davor mal anzeigen hattes.
bsp. im Kindergarten Wollen Sie es auch bei Praktikers aus Sicherheit zu den Kindern
Habe die Frage eben auch gestellt. Stimmt es, dass im erweitertem Führungszeugnis auch dise Sachen stehen. Eben wie dieser Vorfall (Minderjährig und “klein“)
Die Summe ist natürlich klein aber Diebstahl ist Diebstahl. Aber vielleicht würdest du trotzdem keine Anzeige bekommen sondern nur Hausverbot in diesem Haus wo du halt was geklaut hast.Eine Anzeige kann dennoch erstattet werden aber ich denke bzw. hoffe nicht dass jemand für 5€ das jetzt macht eher dann Hausverbot
Also wurde Ja erwischt, die Anzeige wurde der Polizei gesendet.
Grundsätzlich ist eine Ausbildung oder Einstellung bei der Polizei nicht möglich, wenn der Bewerber vorbestraft ist. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Vorstrafe sehr gering ist und trotzdem die charakterliche Eignung des Bewerbers von der Einstellungsbehörde bejaht wird. ... später noch einmal bei der Polizei bewerben
Danke, sehr beruhigende Worte und Antworten. Ich warte noch auf den Brief. Habe mal mal gehört (kann mich auch irren) Das auch kleine Sachen also auch Straftaten in der Jugend wie dieser Vorfall im erweitertem Führungszeugnis drinnen stehen kann, stimmt das?