Kann man kindesunterhalt unter sich regeln?

5 Antworten

Das Recht auf Kindesunterhalt ist kein Recht der Mutter, sondern ein Recht der Kinder. Die Mutter kann nicht wirksam darauf verzichten, denn auf fremde Rechte kann man natürlich nicht verzichten. Ich kann ja auch nicht auf das Recht Deines Vermieters, von Dir Miete zu fordern, verzichten.

Die Eltern können zwar vereinbaren, dass die Mutter keinen Kindesunterhalt fordert. Diese Vereinbarung ist aber nicht viel wert, da die Mutter es sich jederzeit ohne Angabe von Gründen anders überlegen kann. Der einzige Vorteil für den Vater wäre: falls die Mutter es sich irgendwann anders überlegt und Unterhalt fordert, kann sie keinen Unterhalt für die Vergangenheit nachfordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

Sie können unter sich vereinbaren was sie möchten, auch wenn das schriftlich erfolgen würde, sobald sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen würde, wäre diese Vereinbarung hinfällig.

Also wenn sie z.B. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt, Wohngeld bei der Wohngeldbehörde, Kinderzuschlag bei der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld beim Jobcenter beantragen würde, wäre die Vereinbarung hinfällig.

Dann muss entsprechend Unterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen gezahlt werden, bevor dann ggf.zusätzlich Sozialleistungen gezahlt werden.

Warum sollte sie? Und wenn sie auf staatliche Hilfen angewiesen ist, dann ist das eh kein Wunschkonzert.

Man kann es natürlich unter sich regeln, solange keine staatlichen Hilfen fließen. Denn warum sollte der Staat (also die Steuerzahler) dafür aufkommen wenn es einen Unterhaltsverpflichteten gibt?

Und selbst wenn sie sich anfangs drauf einlässt, weil sie keine staatlichen Hilfen bekommt, so bedeutet dies nicht, dass sie sich das nicht anders überlegen kann.

Denn auf Unterhalt für die Zukunft kann laut Gesetz nicht verzichtet werden. Bedeutet: selbst wenn sie es ihm schriftlich geben würde, wäre sie per Gesetz daran nicht gebunden!


Die KIndsmutter hat ( stellvertretend für die Kinder ) Anspruch entsprechend der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für die 3 gemeinsamen Kinder einzufordern - und zwar in Relation zu seinem Einkommen.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle-2024/

Sicher können die Eltern das unter sich regeln.

Gesetzliche Bestimmungen werden davon jedoch nicht berührt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.