Kann man gekündigt werden weil man eine Fernbeziehung führt?
Hallo.
Eine Kollegin von mir führt eine Fernbeziehung, jedoch weiß nur ich das, da sie Angst hat, dass das sich sonst in der Firma rumspricht und unser Chef auf die Idee kommt, dass sie dann mit Sicherheit bald zu ihrem Freund zieht und sie dann gekündigt wird. Das darf er doch gar nicht ohne richtigem Grund oder ? Sie muss es ja auch keinem erzählen, aber ich finde sie macht sich da umsonst Sorgen. Achja es steht noch nicht mal fest, ob sie wegziehen würde oder ob der Freund in ihre Stadt zieht. Was meint ihr? Ist soetwas möglich?
5 Antworten
Das darf er doch gar nicht ohne richtigem Grund oder?
Richtig, eine Fernbeziehung (oder sonst irgendwelche Privatdinge) sind natürlich kein gerechtfertigter Kündigungsgrund, dagegen kann man sehr erfolgreich klagen.
Allerdings: Wenn die Firma wen loswerden will findet sie üblicherweise immer irgendwelche anderen Kündigungsgründe, die juristisch dann eben doch durchgehen. Dauert halt etwas länger und erfordert mehr Aufwand.
Aber: Denkt doch mal nach! Eure Angst ist völlig unlogisch. Wenn der Chef Probleme damit hat, dass deine Kollegin wegzieht, dann ist eine Kündigung doch die dümmstmögliche Lösung dafür. Denn dann ist sie nicht nur "vielleicht bald weggezogen", sondern sofort gekündigt. Was wäre denn das für ein Schildbürgerstreich? :D
Da müsste der Chef ja völlig bescheuert sein. Und dann habt ihr eh größere Probleme und sucht lieber gleich selber nen neuen Job...
Nein, wegen so was kann man sie nicht feuern. Und sie müsste schon echt miserabel im Job sein, wenn der Chef sie deshalb rausschmeißen würde.
Sie hat das Recht auf Privatsphäre und muss niemandem davon erzählen. Es wäre auch unlogisch, jemanden zu kündigen aus Angst davor dass er selbst kündigt.
Dein Gefühl trügt Dich in diesem Fall nicht , denn eine partnerschaftliche "Fernbeziehung" ergibt für einen Arbeitgeber aus sich heraus keine wichtige Begründung für eine Kündigung .
Eine Mitteilungspflicht für den AN gegenüber dem AG gibt es da nicht .
Sie muß da nur ihren grundlegenden Pflichten aus ihrem Arbeitsverhältnis weiterhin zuverlässig nachkommen .
Eigentlich sollte das Liebesleben der Person nichts an ihrer Kompetenz ändern. Also sollte der Chef sie nicht kündigen dürfen (meine Meinung!)
Ob er das trotzdem darf, weiß ich nicht. Aber er kann ja auch einen anderen Punkt als Kündigungsgrund nennen. Auch wenn ihre Arbeit gut ist, könnte er sagen, dass diese nicht ausreicht, nur um sie zu kündigen.