kann man einen P-Scheinbeantragen, wenn die Führerscheinprobezeit verlängert wurde?

1 Antwort

Die Probezeit wurde aufgrund von Punkten in Flensburg verlängert. Diese Punkte können auch ein Hindernis sein bei der Beantragung eines P-Scheins.

Müssen sie aber nicht.

Voraussetzung ist, dass man mindestens 2 Jahre eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis hat. Dass die Probezeit abgelaufen sein muss, ist jedoch keine Voraussetzung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig