Kann man einen „Bitte frankieren falls Marke zur Hand“ Briefumschlag von der Krankenkasse für die Sendung von einem anderen Brief nutzen?
Ich habe hier noch so einen Umschlag von der Krankenkasse liegen, den ich aber nie gebraucht habe. Kann ich den benutzen um z.B. den Antrag zur Rückabwicklung einer Konzertkarte abzuschicken?
4 Antworten
Sofern keine Adressen drauf stehen, denke ich schon. Ein "Freibrief" ist es jedenfalls nicht, das Entgelt zahlt nämlich nicht der Empfänger, sondern der Absender. So wies drauf steht.
Und da dieses Fach ja sowieso überklebt wird, ist es eigentlich ein einfacher Briefumschlag würde ich sagen
Nein, da der Empfänger bezahlt. Die Krankenkasse würde die Kosten übernehmen, doch der andere Empfänger mit Sicherheit nicht.
Danke für die Antwort. Deine Antwort war weder beleidigend noch herabwertend.
Natürlich nicht.....bisschen nachdenken hilft auch.
Auf dem Umschlag ist aber keine Adresse gedruckt, da es ein Sichtfenster gibt. Theoretisch könnte ich den Brief dann ja auch woanders hinschicken.
Nein, das gilt nur für die aufgedruckte Anschrift.
Eben. Das Ticketunternehmen wird den Brief dann halt einfach nicht annehmen und damit bist Du keinen Schritt weiter!
Ne, die Adresse muß auf dem Umschlag stehen! Bei einem Sichtfenster steht die Adresse nicht auf dem Umschlag!
Alter….. auf dem Umschlag wurde keine Adresse gedruckt. Also gibt es ein Sichtfenster UND NATÜRLICH STEHT DA KEINE ADRESSE SOLANGE ICH KEINEN BRIEF DA REINGETAN HABE!
Wenn auf dem Umschlag keine Adresse steht, dann ist es auch kein Freiumschlag.
Auch wenn du einen Brief reintust steht auf dem Umschlag keine Adresse! Die steht nämlich auf dem Brief und nicht auf dem Umschlag Du Schlauberger! :)
Auf dem Umschlag ist keine Anschrift gedruckt. Lediglich ein Sichtfenster. Wenn ich also den Brief für das Ticketunternehmen reinstecke steht deren Adresse drauf.