Kann man eine Ausbildung zum Notfallsanitäter und Brandmeisteranwärter trotz Farbenblindheit?

4 Antworten

Problematisch könnte es normalerweise nur aus Sicht der G25 Untersuchung sein, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten regelt.

Jedoch ist eine Farbsehschwäche nicht gleich eine Farbsehschwäche, es gibt hier unterschiedlich starke Ausprägungen.

Das wird jedoch jeder Arzt für sich selbst entscheiden, ein Anomalquotient kleiner als 0,5 ist jedoch unzulässig. Werte darüber dürfen jedoch gegeben sein.

Ob bei HiOrg‘s (DRK, Johanniter, ASB....) besondere gesundheitliche Anforderungen für eine Ausbildung zum NFS gestellt werden, kann ich nicht sagen. Deshalb einfach mal dort informieren bzw bewerben.

Bei der Feuerwehr sieht das jedoch anders aus. Hier ist neben der geistigen und körperlichen eben auch eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung Grundvoraussetzung. Die Atemschutztauglichkeit gehört, erst recht bei jungen Kollegen, zum Standard.

Auch deine San-Ausbildung und Jugendfeuerwehr sind zwar schön und können dir eventuell den Einstieg erleichtern, sind aber keine Pluspunkte bei einem Auswahlverfahren.

lass dir deinen Traum nicht zerstören, sei aber auch nicht zu traurig wenn dir die Einstellungsbehörde oder der Amtsarzt sagen, das du für die (Berufs)Feuerwehr nicht geeignet bist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

unterm Strich sind es zwei Berufe mit zwei grundsätzlich unterschiedlichen Anforderungsprofilen - auch, was die gesundheitliche Eignung angeht.

Für den Beruf des Notfallsanitäters muss man schlicht "normal gesund und belastbar" sein. Eine Farbenblindheit ist hier an sich kein Ausschlusskriterium.

Problematisch wird es aber aus einer anderen Sicht: mittlerweile wird zunehmend der Führerschein Klasse C1 im Rettungsdienst gefordert. Für diesen wird nach § 12 und Anlage 6 FeV ein normales Farbsehen gefordert - bei bestimmten Farbsehstörungen gibt es, je nach Art und Ausprägung, Ausnahmen.

Im Bereich der Berufsfeuerwehr wird die uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit gefordert. Das beinhaltet neben der gesundheitlichen Eignung für den LKW-Führerschein (Klasse C/CE) auch die Eignung zum AGT (G26.3).

Die Berufsfeuerwehren stellen höhere Anforderungen an die Gesundheit als der Rettungsdienst - folglich kann es hier tatsächlich Probleme geben.

Es steht dir allerdings frei, dich bei einer BF deiner Wahl zu erkundigen und dir ggf. die zuständigen Ansprechpartner vermitteln zu lassen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

silasschaf 
Fragesteller
 05.09.2019, 21:13

Hey,

Danke mir ist gerade ein Stein vom Herzen gefallen. DANKE für die Hilfreiche Info.

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Für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist das kein Hinderungsgrund, das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) verlangt die "gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes", diese ist auch bei Fahrbenblindheit gegeben und somit ist das kein Hindernis, hier geht es um schwere, beeinträchtigende Erkrankungen. Ein Problem könnte es unter Umständen bei der für zum Fahren der Rettungswagen zunehmend erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse C1 geben, hierzu wird ein augenärztliches Gutachten gefordert und auch das Farbsehen wird überprüft. Du kannst mal zu einem Augenarzt gehen, quasi für einen Beratungstermin. Wenn du C1 nicht bekommen würdest, dann wäre das ggf. ein Problem mit den Arbeitgebern. Vielfach legen NotSan- Auszubildende am Ende des ersten Jahres der Ausbildung eine Gleichwertigkeitsprüfung ab (das sie dem Rettungssanitäter gleichgestellt sind) und sollen ab diesem Zeitpunkt als Teil der Regelbesatzung, also auch Fahrer auf den RTW, dann wäre die Klasse C1 notwendig.

Die Berufsfeuerwehren stellen deutlich höhere Anforderungen an die Gesundheit der Bewerber, sie setzen die uneingeschränkte Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst inklusive der AGT Tauglichkeit voraus. Wenn du den Führerschein der Klasse C1 bekommen würdest, dann würdest du aber auch den für die Feuerwehr erforderlichen Klasse C/CE Schein bekommen, das augenärztliche Gutachten ist für Klasse C1 und Klasse C/CE identisch.