Kann man eine Ausbildung zum Notfallsanitäter und Brandmeisteranwärter trotz Farbenblindheit?
Hey,
ich habe mal eine Frage. Ich bin zurzeit 15 Jahre alt und in der 10.Klasse. Mein Plan war es nach der 10.Klasse mein Fachabi zu machen und danach eine Ausbildung zum Notfallsanitäter und Brandmeisteranwärter zu machen. Doch ich leide leider von Geburt aus an einer Farbenblindheit, ich kann die Farben alle sehen jedoch kann ich sie nicht richtig zuordnen. Ich bin seit 1 Jahr in der Jugendfeuerwehr und 1,5 Jahren in der DLRG. Mein Traum ist es seit dem ich 12 Jahre alt bin. Ich habe in der Zeit einen Erste Hilfe Kurs und den San A belegt. Ich werde dieses Jahr auch noch meinen San B machen, ich mache mir jedoch große Sorgen dass ich wegen der Farbenblindheit kein Sanitäter oder Feuerwehrmann werden kann, wenn dies so wäre würde ein ganz großer Traum von mir platzen. Ich habe schon gelesen dass ich war scheinlich gein AGT werden kann dies war schon hart. Wenn irgendjemand was weiß bitte meldet euch. Danke
Mfg
4 Antworten
Problematisch könnte es normalerweise nur aus Sicht der G25 Untersuchung sein, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten regelt.
Jedoch ist eine Farbsehschwäche nicht gleich eine Farbsehschwäche, es gibt hier unterschiedlich starke Ausprägungen.
Das wird jedoch jeder Arzt für sich selbst entscheiden, ein Anomalquotient kleiner als 0,5 ist jedoch unzulässig. Werte darüber dürfen jedoch gegeben sein.
Ob bei HiOrg‘s (DRK, Johanniter, ASB....) besondere gesundheitliche Anforderungen für eine Ausbildung zum NFS gestellt werden, kann ich nicht sagen. Deshalb einfach mal dort informieren bzw bewerben.
Bei der Feuerwehr sieht das jedoch anders aus. Hier ist neben der geistigen und körperlichen eben auch eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung Grundvoraussetzung. Die Atemschutztauglichkeit gehört, erst recht bei jungen Kollegen, zum Standard.
Auch deine San-Ausbildung und Jugendfeuerwehr sind zwar schön und können dir eventuell den Einstieg erleichtern, sind aber keine Pluspunkte bei einem Auswahlverfahren.
lass dir deinen Traum nicht zerstören, sei aber auch nicht zu traurig wenn dir die Einstellungsbehörde oder der Amtsarzt sagen, das du für die (Berufs)Feuerwehr nicht geeignet bist
Hi,
unterm Strich sind es zwei Berufe mit zwei grundsätzlich unterschiedlichen Anforderungsprofilen - auch, was die gesundheitliche Eignung angeht.
Für den Beruf des Notfallsanitäters muss man schlicht "normal gesund und belastbar" sein. Eine Farbenblindheit ist hier an sich kein Ausschlusskriterium.
Problematisch wird es aber aus einer anderen Sicht: mittlerweile wird zunehmend der Führerschein Klasse C1 im Rettungsdienst gefordert. Für diesen wird nach § 12 und Anlage 6 FeV ein normales Farbsehen gefordert - bei bestimmten Farbsehstörungen gibt es, je nach Art und Ausprägung, Ausnahmen.
Im Bereich der Berufsfeuerwehr wird die uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit gefordert. Das beinhaltet neben der gesundheitlichen Eignung für den LKW-Führerschein (Klasse C/CE) auch die Eignung zum AGT (G26.3).
Die Berufsfeuerwehren stellen höhere Anforderungen an die Gesundheit als der Rettungsdienst - folglich kann es hier tatsächlich Probleme geben.
Es steht dir allerdings frei, dich bei einer BF deiner Wahl zu erkundigen und dir ggf. die zuständigen Ansprechpartner vermitteln zu lassen.
LG
Für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist das kein Hinderungsgrund, das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) verlangt die "gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes", diese ist auch bei Fahrbenblindheit gegeben und somit ist das kein Hindernis, hier geht es um schwere, beeinträchtigende Erkrankungen. Ein Problem könnte es unter Umständen bei der für zum Fahren der Rettungswagen zunehmend erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse C1 geben, hierzu wird ein augenärztliches Gutachten gefordert und auch das Farbsehen wird überprüft. Du kannst mal zu einem Augenarzt gehen, quasi für einen Beratungstermin. Wenn du C1 nicht bekommen würdest, dann wäre das ggf. ein Problem mit den Arbeitgebern. Vielfach legen NotSan- Auszubildende am Ende des ersten Jahres der Ausbildung eine Gleichwertigkeitsprüfung ab (das sie dem Rettungssanitäter gleichgestellt sind) und sollen ab diesem Zeitpunkt als Teil der Regelbesatzung, also auch Fahrer auf den RTW, dann wäre die Klasse C1 notwendig.
Die Berufsfeuerwehren stellen deutlich höhere Anforderungen an die Gesundheit der Bewerber, sie setzen die uneingeschränkte Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst inklusive der AGT Tauglichkeit voraus. Wenn du den Führerschein der Klasse C1 bekommen würdest, dann würdest du aber auch den für die Feuerwehr erforderlichen Klasse C/CE Schein bekommen, das augenärztliche Gutachten ist für Klasse C1 und Klasse C/CE identisch.
Hey,
Danke mir ist gerade ein Stein vom Herzen gefallen. DANKE für die Hilfreiche Info.