Kann man ein im Laden gekauftes- und einmal gefahrenes Fahrrad zurückgeben?

5 Antworten

Nur wenn ein Rückgaberecht im Vertrag vereinbart ist, ansonsten nimmt es der Händler vielleicht zurück, aber Du wirst nicht den vollen Preis zurück bekommen.

Der VK muss keine Einwände vorbringen, denn es gibt kein generelles Rückgaberecht.

Wen Ihr das nicht explizit vereinbart und festgehalten habt, ist es reine Kulanz und er wird das nur mit gehörigem finanziellen Abschlag tun.

Zumal Du Dir Deine Gedanken durchaus vor dem kauf hättest machen können / sollen.

Am Ende wird es teurer, das Rad zurück zu geben oder wieder zu verkaufen, denn Du verlierst einiges an Geld UND hast dann auch das Rad nicht mehr.

Mit grossem Abschlag wird der Verkäufer das Teil zurücknehmen.

Die Nachfrage ist sehr hoch, das Angebot eher gering. Gebrauchte Ebikes haben extremen Wertverlust. Den musst du dem Händler ausgleichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast kein Anrecht darauf. Egal, ob gefahren oder nicht. Der Kaufvertrag ist abgewickelt. Aber du könntest es dem Händler ja zurück verkaufen.

Das geht leider nicht in der Regel. Es hätte geklappt wenn du es Online gekauft hättest. Was steht denn in eurem Vertrag? Steht da was über Rückgaberecht? Wenn ja was genau?