Kann man eigentlich einen Bauherren auf Schadenersatz wegen Lärm und Staub verklagen?

7 Antworten

Wenn du Mieter bist, dann kannst du die Miete mindern. Der Eigentümer muss sich dann mit dem Bauherrn auseinandersetzen.

Ansonsten kannst du dich beim Bauleiter oder Bauunternehmer (ist meist irgendwo auf einer Tafel angegeben) beschweren, wenn dass nichts hilft beim Ordnungs- oder Bauamt beschweren und in letzter Instanz klagen.

Nicht selten haben solche gewerblichen Baustellen Auflagen zu erfüllen die dann einfach nicht eingehalten werden, weil in den meisten Fällen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

In den seltensten Fällen wird auf einer Baustelle drauf geachtet lärmstarke Arbeiten gleichzeitig und nicht nacheinander auszuführen, besonders lärmarme Geräte oder Bautechniken anzuwenden und Staubschutz durch Folien in Öffnungen oder Sprühberegnung zu minimieren. Sowas Kostet Zeit und Geld und hat für den Bauherrn und die Baufirma keinen direkten Vorteil - ergo ist die Motivation bei den Beteiligten nicht besonders hoch. Die Motivation entsteht erst, wenn die Konsequenzen schmerzhaft spürbar werden.

Wenn er sich an die Ruhezeiten hält, dann kannst du nichts machen.

Nein, solange es an keinem Sontag oder Feiertag oder nachts ist, musst du das akzeptieren

Nein, da kannst du nichts machen.

Aber eigentlich können da doch nicht immer dreckige Arbeiten anfallen. Bei uns ist ein großes Baugebiet, aber Schmutz kommt von dort nicht.