Kann man das deutsche Kaiserreich schon als eine konstitutionelle Monarchie bezeichnen?
Hallo,
das DK hatte ja schon einige demokratische Prinzipien (es wurde gewählt) und ebenso auch einen Bundesrat (oder zumindest etwas vergleichbares), aber dennoch lag ja eigentlich nahezu alle Macht beim Kaiser, der mit dem Bundesrat so ziemlich machen konnte, was er wollte.
Vielen Dank für eure Meinung!
P.S. gibt es evtl. schon einen früheren Zeitpunkt, zudem man Deutschland als 'konstitutionelle Monarchie' bezeichnen kann? Im Deutschen Bund bspw.?
4 Antworten
Das deutsche Kaiserreich war eindeutig eine konstitutionelle Monarchie. Der Begriff bedeutet „Monarchie mit einer Konstitution“ (Verfassung), d.h. aber nicht nur mit einer bedeutungslosen Verfassung, sondern mit einer Konstitution, welche die monarchische Macht einschränkt. Die Reichsverfassung von 1871 sah einen Reichtag vor, der durch ein allgemeines, freies, direktes und geheimes Wahlrecht, also von allen (nicht von Frauen, aber das war damals üblich), gewählt wurde. Gegen den Willen des Reichstages konnte kein Gesetz erlassen werde. Der Reichstag selbst konnte allerdings auch nicht alleine ein Gesetz durchbringen, sondern nur mit Zustimmung des Bundesrates. Im Bundesrat saßen die Fürsten der Länder (bzw. deren Vertreter). Der Kaiser war Herr der Exekutive, er konnte den Reichskanzler bestimmen und wieder absetzen, ohne dass die Legislative (Reichstag + Bundesrat) zustimmen musste. Der Kaiser bzw. der von ihm abhängige Reichskanzler konnten aber über kaisertreue Fürsten und kaisertreue Reichstagsabgeordnete die Gesetzgebung beeinflussen. Das wurde zunehmend schwerer, da die SPD bei den Reichstagswahlen immer mehr zunahm und schließlich die liberale Fortschrittspartei mit der SPD gemeinsame Sache machte.
Nein, das wilhelminische Reich war keine konstitutionelle Monarchie, obwohl der Reichstag demokratisch gewählt wurde, es mit dem Bundesrat eine Ländervertretung gab, die Gesetzgebung dem Reichstag und dem Bundesrat oblag und die Justiz unabhängig war.
Der wesentliche Unterschied zur echten parlamentarischen Demokratie war die Macht des Kaisers, den Regierungschef (Reichskanzler) nach eigenem Gutdünken zu ernennen und zu entlassen. Insoweit hatte das Parlament keine Kontrolle über die Exekutive.
Die "Demokratisierung" erfolgte dann kurz vor dem Zusammenbruch der Monarchie durch die sog. Oktoberreformen im Okt. 1918.
Die DDR hatte auch demokratisch im Namen, war aber trotzdem keine Demokratie. Du hast zwar Recht, aber das Parlament durfte den Vorschlägen meist nur zustimmen, anstatt selber zu gestalten. Der Kaiser und auch vorher Bismark bestimmten, wo es lang ging.
Hier ist die Frage nach einer konstitutionellen Monarchie. Die Frage lautete nicht, ob das Deutsche Kaiserreich eine Demokratie war. Meisterboeck hat Recht.
leider kenne ich den Unterschied zwischen einer parlamentarischen und einer konstitutionellen Monarchie selber nicht^^ Ich war der Meinung, dass beides dasselbe wäre ;)
joa fast! der kaiser hatte schon ein bisschen macht aber im Endeffekt würde ich das schon fast so bezeichnen... :-)
Ja, das kann man. Es hatte eine Verfassung und ein gesetzgebendes Parlament.
Die Entlassung der Regierung war dem Kaiser vorbehalten. Wenn die Regierung vom Parlament entlassen werden würde, wäre es eine parlamentarische Monarchie gewesen.
Der Deutsche Bund war ein Bund von deutschen Einzelstaaten un schon deshalb selbst ein Staat.
edit:
Der Deutsche Bund war ein Bund von deutschen Einzelstaaten und schon deshalb selbst kein Staat.
Du musst zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie unterscheiden. das Deutsche Kaiserreich war eine konstitutionelle Monarchie, aber keine parlamentarische.