Kann man bei einer ungewollten Schwangerschaft Anzeige erstatten?
Hallo Freunde der Sonne☀️
ich hatte während der Zugfahrt eine Frage, auf welche weder meine Freunde Antwort wussten, noch ich.
Während der Zugfahrt habe ich mich gefragt, ob man bei einer ungewollten Schwangerschaft Anzeige erstatten kann. Auf den ersten Blick erscheint die Frage dumm, hier aber meine Bedingungen: Wenn der eine Partner einen starken Kinderwunsch hat, aber der andere nicht und sich dann der Partner dazu entscheidet seine Verhütung entweder einzustellen oder zu sabotiert.
Wenn es dazu noch Beweise gibt, dass der Partner das vorsätzlich gemacht hat, um sein Ziel zu erreichen, ist das definitiv moralisch nicht vertretbar aber ist dies auch Rechtswidrig?
wäre cool wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Was willst Du mit einer Anzeige erreichen?
Weiß ich doch selber nicht, war ja nur ein Gedankenspiel. Vielleicht so eine Art Entschädigung dafür, dass man ungewollt Elternteil wird durch Sabotage
12 Antworten
Tatsächlich kann es strafrechtlich relevant sein, wenn jemand absichtlich die Verhütung sabotiert oder vortäuscht, zu verhüten, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. In Deutschland gibt es dafür zwar keinen eigenen Straftatbestand wie „Verhütungssabotage“, aber je nach Fallkonstellation könnten andere Straftatbestände greifen, etwa Körperverletzung, Betrug oder sogar eine sexuelle Handlung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (je nachdem, wie die Situation genau war).
Wenn also jemand z. B. heimlich die Pille absetzt oder das Kondom manipuliert, obwohl ausdrücklich vereinbart wurde, nicht schwanger zu werden oder kein Kind zu zeugen, kann das im Extremfall strafrechtliche Folgen haben – vor allem dann, wenn das Ganze nachweisbar vorsätzlich geschieht. Heißt, man kann versuchen das zu verfolgen, ob es verfolgt wird, ist individuell.
Die Polizei hat erstmal rein gar nichts damit zu tun. Also lass die mal aus dem Spiel.
Es auch auch keiner den Mann gezwungen mit der Frau Sex zu haben ohne dabei auf seine eigene Verhütung zu achten. Das kann er also auch nicht anzeigen.
Auch kann wohl keiner beweisen, ob sie ihr Verhütung tatsächlich absichtlich "vergessen" hat oder es ein unglücklicher Zufall war. Es kann nämlich selbst dann zu Schwangerschaften kommen, wenn sie zb die Pille IMMER korrekt genommen ha. Ja, solche Fälle sind selten, aber nicht ausgeschlossen.
Auch in so einem Fall hat er freiwillig darauf verzichtet sich selbst auch noch zusätzlich abzusichern indem er ein Kondom benutzt.
Was man(n) in so einem Fall trotzdem machen kann, ist, sollte es zu einem Streit um Unterhaltskosten kommen, den Fall vors Familiengericht bringen um zu versuchen, sich darüber raus zu mogeln.
Da das Unterhaltsgeld allerdings dem KIND und nicht der Mutter zusteht und das Kind für das Verhalten seiner Eltern absolut nichts kann, ist es auch nicht einfach zu sagen, dass es keinen Unterhalt geben sollte!
Das steht und fällt damit ob man beweisen kann das einen der Partner getäuscht hat.
Kann ggf. sexuelle Nötigung/Missbrauch (§ 177 StGB) sein
Oder Körperverletzung (§223 StGB)
In dem Fall, ja.
Ungerhaltspflichtig wäre man trotzdem.
Ja, sind aber 2 paar Schuhe. Dem Mann steht Schadensersatz zu aber dem Kind trotzdem der Unterhalt.
Wenn man als Mann getäuscht wird ist man zwar unterhaltspflichtig aber man kann Regress vom Partner verlangen.