Kann man bei ebay nur deutsche Verkäufer einstellen?

3 Antworten

CHINESEN TÄUSCHEN GERNE !!

Der Artikelstandort in Deutschland betrifft oft lediglich eine Lager-Adresse und nicht den Firmensitz.

Diese Information und ein Warenangebot im Bestem Deutsch, täuschen leider sehr oft darüber hinweg, dass es sich tatsächlich um einen China-Händler handelt.

Mögliche Nachteile für den Käufer liegen auf der Hand.

Gewährleistungsrechte müssen gegen ein chinesisches Unternehmen durchgesetzt werden.

Defekte Ware muss für viel Geld nach China geschickt werden.

eBay ist nicht Vertragspartner und kann nur den Gang zum Anwalt empfehlen (Sinnlos). Eine negative Bewertung fällt aufgrund der hohen Bewertungszahlen nicht ins Gewicht.

DIESE MERKMALE SOLLTEN KÄUFER KENNEN

Ausländische Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet auf eBay-Deutschland nach Deutschem Verbraucherrecht zu handeln.

Dazu gehört die Impressumspflicht!! Demnach ist ein Gewerbetreibender verpflichtet eine Reihe von Informationen, für den Verbraucher leicht erreichbar zur Verfügung zu stellen.

Deutsche Händler kommen dieser Pflicht in der Regel auch nach, da sie teure Abmahnung vermeiden möchten.

China-Händler interessieren sich für die Deutsche Rechtsprechung herzlich wenig.

Angaben zum Firmensitz in China findet man häufig in der Nähe der Widerspruchserklärung. In das durch eBay zur Verfügung gestellte Formular wird einfach eine Adresse in der China-Provinz eingetragen.

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, sollte in jedem Fall den Verkäufer kontaktieren und sich über den tatsächlichen Firmensitz erkundigen.

So erstklassig das Deutsch in den Angeboten ist, so grottenschlecht ist es, wenn auf die Kundenfrage geantwortet wird.

Ein Indiz dafür, dass es sich wohl nicht um einen deutschen Händler handelt.

CHINA-HÄNDLER BIETEN OFT AUSSCHLIEßLICH PAYPAL AN

Auch dies ist ein Merkmal, dass nicht auf einen deutschen Verkäufer schließt.

WAS KANNST DU TUN WENN DU BEREITS DEN ARTIKEL GEKAUFT HAST ??

Solltest du erst nach dem Kauf Zweifel haben oder feststellen, dass du den Artikel unter diesen Umständen nicht kaufen möchtest. Ist das auch kein Problem.

MIT NUR 3 KLICKS ZUR HÄNDLER-ADRESSE

Sobald du den Artikel gekauft hast, erhältst du durch eBay eine Bestätigungs-Mail und die Aufforderung den Artikel zu bezahlen.

NICHT SOFORT BEZAHLEN !!

Vor dem Bezahlen kannst du die auf eBay hinterlegten Verkäufer-Daten mit nur 3 Klicks abrufen.

Melde dich auf eBay an.

  1. Klick oben rechts auf "Erweiterte Suche"
  2. Klick links im Kasten auf "Kontaktinformationen finden"
  3. Hier trägst du nur noch die Artikelnummer und den eBay-Namen des Verkäufers ein Fertig.

Minuten später hat eBay dir die entsprechenden Daten an deine private Mailadresse geschickt. Der Verkäufer bekommt im Gegenzug deine Adressdaten. Die hat er ja sowieso.

Das funktioniert natürlich auch bei deutschen Verkäufern und ist sinnvoll, denn der Verkäufer hat zwar die Adresse des Käufers aber nicht umgekehrt!!

Solltest du dir den Kauf inzwischen anders überlegt haben, solltest du von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Vertrag widerrufen.

Tipp: Es kann nicht schaden, den Widerruf auch noch mal über den eBay-Kontakt zum Händler auszusprechen. Zum Beispiel wenn die Widerrufs-Bestimmungen nur teilweise oder gar nicht vorliegen.

WENIGER IST MEHR

"Hiermit widerrufe ich den Kaufvertrag vom: xx.xx.xxxx, eBay-Artikelnummer:xxxxxxxxxxx, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen"

Sollte dich nach dem Widerruf erneut eine Zahlungsaufforderung erreichen, solltest du dich an den eBay-Kundenservice wenden. Danach ist die Sache erledigt.

Hier noch ein paar eBay-Infos zu den Grundsätzen für internationalen Verkauf:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_17.html

robi187 
Fragesteller
 11.02.2018, 13:05

danke! sollte der § geben nicht andeln und verlangen das ein rechtsverbindliche Deutsche geschäftsadr. vorhanden sein muss? oder ein deutscher import der auch für die produkthaftung zuständig ist?

wieso kommt man immer mehr von handschlag geschäfte weg? die in d durachaus üblich war?

vertauen gegen vertauen dann kann auch ware und geld fließen und nicht tarnen und täuschen?

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heurekaforyou  11.02.2018, 13:35
@robi187

Letztendlich hängt alles mit der Globalisierung zusammen. Alles soll billiger und schneller verfügbar sein. In einer schnellen Welt, in der sich die Leute über den Konsum definieren, ist kaum Platz für Handschlaggeschäfte oder ein Schwätzchen im Treppenhaus mit dem Nachbarn.

In einer Zeit, in des es nichts Besonderes ist, eine Beziehung über WhatsApp zu beenden, in der es wichtig erscheint seinen Schnitzel-Teller in Spanien, der Welt über facebook zu präsentieren, muss man halt auch etwas in Kauf nehmen können.

Ist es ein Zufall, dass Depression inzwischen (nachweisbar) die Volkskrankheit Nr. 1 ist? Und trotz aller negativen Nebenwirkungen, muss man eins deutlich sagen.

Es ging dem Einzelnen noch nie so gut wie heute. Im Vergeich mit unseren Europäischen Nachbarn zahlen die Deutschen verhältnismäßig wenig Steuern. Auch die Lebensmittel sind woanders entschieden teurer.

Um auf deine Frage zurückzukommen, ob ein Händler verpflichtet werden kann, eine Deutsche Niederlassung zu betreiben. Das denke ich nicht. Viele Käufer kaufen z.B. bestimmte Markenklamotten nur in den USA, weil sie trotz der Abgaben wesentlich günstiger zu bekommen sind. Insbesondere wenn der Euro im Vergleich zum Dollar gut dasteht.

Ich denke es würde bereits reichen wenn eBay an gut sichtbarer Stelle einen verbindlichen Platz für das Impressum bereitstellen würde.

Hilfreich wäre auch, wenn Händler den Artikelstandort Deutschland angeben, auch zur Annahme von Reklamationen und Widerrufen verpflichten würden.

Wer in Deutschland Ware verkauft, müsste verpflichtet werden auch einen deutschsprachigen Kundenservice bereit zu halten.

Möglichkeiten gibt es genug. Hier ist eBay gefragt. Bei einem Anteil an privaten Nutzern von etwa 15 % kannst du dir selbst ausmalen, wo und mit wem eBay die Kohle für seine Aktionäre macht.

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robi187 
Fragesteller
 17.02.2018, 15:39
@heurekaforyou

deine lestzte vorschläge sind nicht ohne? denn man muss doch wissen wer dahinter steht? sonst kann man leicht zum heler werden? oder sonstige kriminelle machen schaften?

ich kaufe jetzt nichts mehr ohne ausweisung der mwst!

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Hallo robi,

es gibt bereits eine Impressumspflicht für Händler. Deutsche Verkäufer machen da auch keine Probleme. Die haben nämlich Schiss, teuer abgemahnt zu werden.

Den Chinesen ist sowas aber egal. Ich sehe regelmäßig da wo eigentlich die Widerrufsbelehrung stehen muss, z.B. 14 Tage. Das ist schon recht abenteuerlich.

Du musst mal darauf achten. Chinesen-Angebote sind oft unverhältnismäßig lang.

Irgendwo dazwischen gibt es zwar den Hinweis: Rechtliche Informationen zum Verkäufer, aber die sucht dort kaum jemand. Das ist unzulässig.

Die Angaben sind in chinesisch. Der Artikelstandort Deutschland ist ein Warenlager. Diese Info bräuchte der Verbraucher eigentlich nicht. Denn wie der Händler die Ware an den Kunden bringt ist seine Sache.

Und wenn du dir mal die Bewertungen ansiehst, kannst du dir auch vorstellen, dass eBay kein großes Interesse hat, da etwas zu ändern.

Die verschiffen ja ihren Ramsch nicht nur nach Deutschland sondern weltweit. Wer da glaubt, dass eBay sich für den Käufer einsetzt träumt.

6.000 negative Bewertungen - aber trotzdem 98 % Positiv. Das machen eben diese Unsummen, was die umschlagen.

Das Einzige was du machen kannst und was auch Sinn macht, ist auf Portalen über dein Erlebnis zu berichten.

Falls es dich interessiert, nenne ich dir mal eins, auf dem eBay regelmäßig Stellung nimmt und Dinge erklärt (oder es versucht.)

Der Große Vorteil liegt darin, dass die Betreiber die Unternehmer kontaktieren und fragen, was Sache ist.

Das ist wohl auch der Grund warum DHL Hermes undCo sich melden.

Ist schon alleine ganz witzig, einfach mal zu lesen, was es so an Problemen gibt im Leben.

Völlig legal und durch jeden kostenlos nutzbar.

Jetzt noch ein paar Allgemeine Infos zum Widerrufsrecht. Da ich gelegendlich gefragt werden, weshalb der Text so lang ist:

ICH HOFFE DAS INFORMATION DEN IRRTUM VOM RÜCKGABERECHT NICHT WEITERVERBGREITET

Rechtsportal Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung

Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen findest du hier:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html

Der Händler ist weiterhin verpflichtet dem Verbraucher eine Widerrufserklärung zur Verfügung zu stellen.

WICHTIG! - für alle die immer noch vom Rückgabe recht träumen oder Verträge abbrechen, zurückgeben und was weiß ich, sonst noch.

Fakt ist: Wer bei einem gewerblichen Händler gekauft hat, hat ein gesetzliches WIDERRUFSRECHT VON 14 TAGEN. (Oft steht da 1 Monat, das macht aber gar nichts!) Der Händler kann freiwillig auch 20 Jahre anbieten. Nur weniger als 14 Tage geht nicht.

Rechtsportal Widerrufsbelehrung Muster-Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Waren über den eBay-Marktplatz (gültig ab 13.06.2014)

Das sich auch mit solchen Dingen zu beschäftigen, durchaus Sinn macht, sieht man spätestens jetzt.

Wichtig: Wenn Sie möchten, dass der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt, müssen Sie ihn darüber vorab informieren.

(Quelle eBay-Widerrufsbelehrung)

Das sind die Dinge um die letztendlich geht. Häufiger werden keine Angaben zu den Rücksendekosten gemacht. Wer aber diese Bestimmung nicht kennt, wir wohl glauben müssen was der Händler sagt,oder sich informieren.

Viel Cooler ist es doch, dem Händler klipp und klar sagen zu können:

"Nee, dieses Mal gibt's keine Rücksendung auf Kosten des Käufers"

"Schick mir ein Versand-Ettikett oder ich schicke es dir unfrei zu"

Hier nun der vollständige Text der Widerrufsbelehrung:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html

Gut zu wissen: Wer einmal darauf achtet, wie umfangreich die eBay-Informationen für die Händler sind, im Gegensatz zum Gesetzestext, sieht, dass eBay tatsächlich daran interessiert ist, dass solche Rechtspflichten eingehalten werden.

Verpflichtet ist eBay nicht dazu. Doch obwohl der Händler das Muster nur kopieren und verwenden muss, verstoßen immer wieder welche.

Muster-Widerrufsformular

Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Verbraucherschutz wird in Deutschland groß geschrieben. Auch dieses Widerrufsformular schreibst der Gesetzgeber zwingend vor.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass wirklich jeder in der Lage ist, den Vertrag, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen.

Das Ganze in Farbe gibt es dann noch mal hier:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsformular.html

Gut zu wissen: Wer in der Lage ist, das Widerrufsformular auszufüllen und zu verstehen, wird auch keine Probleme haben das Kaufrecht zu begreifen.

Und das hat einen einfachen Grund:

Im Gegensatz zum amerikanischen "Fallrecht" (case law) ist das deutsche Privatrecht "geschriebenes Recht".

Das heißt, ganz simpel formuliert: Es geht einzig und allein um Ansprüche.

Ein Anspruch besteht dann, wenn zur eine Voraussetzung erfüllt wurde.

Und diese Voraussetzung existiert bereits (wurde niedergeschrieben). Da muss also nicht lange verhandelt werden.

Jetzt hole ich mal ganz weit aus. Aber der Vergleicht entspricht dem Prinzip:

BEISPIEL: Es geht um eine schilder- und ampellose Kreuzung.

Damit es nicht ewig kracht, ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, wie man sich an solchen Kreuzungen richtig verhält.

Wer die Vorfahrt hat, regelt die sog. Rechts vor Links-Regelung.

Wer den Führerschein gemacht hat, weiß wovon ich rede.

Übrigens auch der Grund, weshalb ich 14 Tage warten musste, um die Prüfung wiederholen zu können.

Sorry, für alle die nicht wissen was "Rechts vor Link" bedeutet, Folgendes:

Wenn die Straßen durch nichts gekennzeichnet sind (Vorfahrtstraße z.B), dann hat an einer Kreuzung immer das Fahrzeug Vorfahrt, das von dir aus Rechts fährt.

STELL DIR die KREUZUNG als UHR vor. Dein Wagen ist die 6 - dann hätte also die 3 Vorfahrt. Du wiederum könntest aber vor der 9 fahren. Denn aus dieser Position, kommst du von Rechts.

Wenn es nun um die Frage nach einem Rechtsanspruch habe, ist die Antwort ganz klar geregelt.

Ein Anspruch auf Vorfahrt, besteht immer dann, wenn kein Fahrzeug von Rechts kommt.

Wenn ich diese Regelung nicht beachte, handele ich ggf. ohne einen Anspruch zu haben. Und dann scheppert es.

Und so wie in der Straßenverkehrsordnung, dass Miteinander im Verkehr geregelt ist, sind die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag im BGB geregelt.

Fazit: Die Grundvoraussetzung für alles andere, ist das Vorhandenseins eines Vertrags. Und so zweifelslos festgestellt werden, wer den Anspruch hat.

Deshalb würde ich auch weniger von Schuld und Unschuld reden.

Ganz wichtig: Das trifft nur auf das Schuldrecht zu.

Das Bürgerliches Gesetzbuch setzt sich aus 5 Büchern zusammen. Beim Straf- und Arbeitsrecht, Scheidungsrecht, Erbrecht usw. kommst du mit der Rechts- vor Links-Lösung nicht sehr weit.

robi187 
Fragesteller
 18.02.2018, 11:36

genau wie du es geschrieben hast reicht das deutsche § für heute nicht mehr aus? die müssen den internetvermittler mehr klare vorschriften machen? dass z.b. ebay verkäufer nur mit klarer rechtsanschrift aufgenommen werden dürfen?

sonst wird es immer mehr unstitte dass sich verkäufer verstekcen können und man ungeollt zum z.b. heler werden kann?

gerade in china gibt es viele kopierer von marken ware? oder auch jetzt medikamente mit schrott inhalt?

eine scharfe klare vorschrift hält den welt weiten markt noch lange nicht auf? es sind die neue internet händler die nicht im in tresse ihrer käufer handeln? also muss der gestzgeber was tun? dort sizten daber wieder die lobbyisten? die geben lieber dort viel geld aus?

und die arme politiker sind immer schuldlos?

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heurekaforyou  18.02.2018, 19:24
@robi187

Auch wenn ich deine Überlegungen durchaus nachvollziehen kann, kann ich dir für die Umsetzung deiner Ideen kaum Hoffnung machen können.

Und letztendlich hätte eine staatliche Regulierung langfristig sich bedeutet mehr Nach- als Vorteile für den Verbraucher.

In einer sozialen Marktwirtschaft, in der wir leben, regelt der freie Wettbewerb den Markt.Innovationen und unternehmerischer Erfolg entstehen durch Risikobereitschaft und unternehmerischen Entscheidungen.

2002 wurden die Verbraucherrechte durch die Schuldrechtreform ganz erheblich angehoben. Zudem ist es ja nicht so, dass es keine gestzlichen Bestimmungen gibt.

Also eine rechtliche Grundlage, die eBay zwingen könnte, wird es nicht geben. Kommt es zu Abzocke und Betrug, wurde immer nur ein Vertrag zwischen Käufer und Käufer nicht erfüllt.

Wer auf eBay und Co handelt, ist mündig und für sein Handeln selbstverantwortlich. Es liegt also in deiner Verantwortung, sich vor einem Kauf hinreichend über deinen Vertragspartner zu informieren und ggf. Abstand zu nehmen.

Und würde die Staatliche Einflussnahme funktionen, wie etwa beim Alkoholverkauf an Jugendliche, müsst man sich im gleichen Moment fragen, was sonst so nicht in Ordnung ist, in dieser Welt. Wer sorgt dafür, dass auf Weihnachtsmärkten nicht mehr geklaut wird? Wer sorgt dafür das ich für ein Auto oder eine Wohnung nicht zu viel zahle?

Das kann einfach nicht funktionieren. Stell dir mal vor, der Staat verbietet die Cola zu trinken, weil nachweislich Zucker schädlich ist.Der Staat müsste alles verbieten was der Gesundheit nicht zuträglich ist. Denn schließlich würde er die große Gemeinschaft der Beitragszahler schützen, die letztendlich die Spätfolgen des Konsum von Alkohol, Tabak und Pommes bezahlen.

Ich glaube ich hatte es schon mal erwähnt. Es ändert sich augenblicklich etwas, wenn der Unternehmer Handlungsbedarf als Sicherung seiner Wachstumserwartungen erkennt.

eBay ist nicht der liebe Gott. Ganz im Gegenteil. Unternehmen wie eBay und Co sind nur so erfolgreich, wie es Anleger gibt, die darauf vertrauen ihr geliehenes Geld durch eBay gewinnbringend zurückbekommen.

Ist dieses Vertrauen gestört, suchen sie sich eine andere Möglichkeit - Der Aktienwert fällt. Umso mehr Anlegert verkaufen, desto mehr werden sichfragen, weshalb sie in etwas investieren sollen, dass alle anderen nicht haben wollen?

Dieses Szenario wird erst einmal nicht eintreten. Fakt ist, das einzige was etwas bringen kann, ist der öffentliche Protest. Man selbst wird die Verbesserungen eventuell gar nicht mehr erleben. Doch darum sollte es auch nicht ausschließlich gehen.

Glaubst du wir arbeiten heute nicht mehr 12 Stunden in einer 6-Tage-Woche, weil die Arbeitergeber irgendwann ein schlechtes Gewissen bekommen haben, und ihre abhängigen Arbeitskräfte nicht länger ausnutzen wollten? Nicht wirklich - oder?

Ein Unternehmen wie amazon, weigert sich jahrelang hartnäckig den Mitarbeitern wenigstens den Mindestlohn zu zahlen. Dazu muss man vielleicht noch wissen, dass von 8,50 EUR nur etwa 6,- EUR übrig bleiben, die der Arbeiter ausgeben kann.

Auf der anderen Seite, werden in Deutschland erwirtschaftete Umsätze geschickt nach Luxemboug tranfairiert und doch die Gewinne dort versteuert. Das ist durchaus legal - aber nicht sozial.

Nicht umsonst gibt es ein eBay Deutschland - ein eBay Europa und den Mutterkonzern in den Staaten.

Dieses Thema kannst du weiterspinnen, bis zum jüngsten Tag.

Fakt ist allerdings auch und dass muss man so deutlich formulieren wie es ist. Abzocker haben nicht zuletzt deshalb Erfolg, weil es ihnen die Opfer einfach machen.

Ein weiteres Problem ist der eigene Egoismus. Wie alle wissen, dass gelogen und betrogen wird. Uns tun die Geschädigten zwar leid, doch es interessiert und selbst erst dann, wenn wir selber abgezockt wurden.

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht unter anderem auch Statistiken zum Onlinebetrug.

GUT ZU WISSEN: Von 10 Betrugsopfern erstatten 9 !! keine Strafanzeige.

Das heißt nichts anderes, dass von 10 Leuten die ich abgezockt habe ganze 9 nicht mal ihr Geld von mir zurück haben wollen.

Gibt es da für mich als Abzocker einen Grund, wehalb ich meine Erwerbsquelle anderen überlassen sollte?

Ich glaube die Sichtweise muss sich zunächst einmal ändern.Solange ich es für überflüssig halte, eine einfache Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen, weil sie mir persönlich wahrscheinlich nichts bringt, verhindert automatisch, dass es solchen Tätern, zumindest schwerer gemacht wird.

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In der erweiterten Suche kannst Du einiges einstellen, aber ganz ausschließen nicht, da viele ausländische Verkäufer einen deutschen Standort eingeben. Du musst dann bei jedem Angebot auf die Bewertungen klicken, da siehst Du wo der Verkäufer gemeldet ist.

robi187 
Fragesteller
 10.02.2018, 18:38

wie kann man ein rechtsgeschäft machen wo man sein gegenüber nicht kennt?

man sollte doch immer mindestens den grichts ort kennen? also kann man bei solche firmen nichts kaufen? sollte der staat da nicht eingreifen?

ein rechtsgeschäft ohne den verkäufer bekannt zu geben und das in der D amtssprache?

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dresanne  10.02.2018, 18:39
@robi187

Man kann schon kaufen, geht dann aber ein Risiko ein.

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robi187 
Fragesteller
 17.02.2018, 15:35
@dresanne

ja klar aber wenn man nicht mal den namen oder grichtsort kennt dann ist schon sehr viel mißtrauen angebracht und wenn man das risiko nicht kennt sollte man keine geschäfte machen?

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dresanne  17.02.2018, 16:58
@robi187

Du brauchst nur in die Widerrufsbelehrung zu schauen. Dort, wohin man den Artikel zurücksenden kann, ist auch der Gerichtsort, denn dort ist die Geschäftsstelle des Verkäufers. Internetverkauf funktioniert nun einmal so. Niemand zwingt einen ja, da zu bestellen. Ein Restrisiko bleibt immer, auch bei bekannten Firmen.

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