Kann man aus der Familie austreten?

7 Antworten

naja du kannst sie enterben, wenn du das möchtest ... sonst bist du eigentlich rechtlich nicht an sie gebunden oder? fällt mir jetzt grad nichts ein...

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http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html

oh, hab gerade gelesen: Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der Enterbte gar nichts erhält - grundsätzlich erhält er nämlich immer seinen Pflichtteil. Wem steht ein Pflichtteil zu? Der Pflichtteil steht nur den nächsten Angehörigen zu. Dies sind

Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder; entfernte Abkömmlinge, z.B. Enkel, sind nur berechtigt, wenn nähere Abkömmlinge nicht mehr vorhanden sind). Ehegatten, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe noch wirksam bestand. Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Geschwister und Großeltern des Erblassers sind nicht pflichtteilsberechtigt

So wirklich wohl nicht. Du kannst wegziehen und dich einfach nicht mehr melden, aber es bleibt doch deine Familie, die dich auch geprägt hat.

Wenns mal ums Erbe geht, das kann man ausschlagen.

Aber wenn deine Eltern mal ins Altenheim müssen oder so, dann werden dich die Behörden ganz schnell finden, um (teilweise) zu zahlen.

Man kann sich von seiner Familie lossagen; rein rechtlich bleiben da aber noch ein paar Punkte offen. Ganz ohne bist Du nie.

Kann ich mich nicht vorstellen, wechen Erbschaft und so. Du kannst dich aber von deiner Familie zurück ziehen. Erkundige mal beim Rechtsanwalt oder Notar. DH

Gesetzlich ist das unmöglich!!!