Kann man Aufwendungen für Umgang bei ALG II wiederbekommen?
Hallo,
aktuell ist man aufgrund weitere Umstände im ALG II Bezug gelandet und hat dennoch Kosten wie Unterhalt und Kosten für den Umgang. Benzinkosten/Fahrtkosten.
Kann man solche Fahrtkosten zu einem Teil wiederbekommen, wenn die Ausgaben einem überfordern?
Falls das jemand weiß, wäre ich sehr dankbar.
LG
4 Antworten
Rückwirkend kann es solche notwendigen Aufwendungen max. ab dem 1. des Antragsmonats geben und der andere Elternteil muss dann auch schriftlich belegen ab wann das / die Kinder in deiner Aufsicht bzw. Betreuung waren.
Wenn du also im ALG - 2 Bezug wärst, stünde dir dann für das / die Kinder der anteilige Regelbedarf für ihren Lebensunterhalt zu und dir stünde dann auch anteilig der Alleinerziehenden Mehrbedarf zu.
Dafür muss das / die Kinder aber täglich über 12 Stunden in deiner Betreuung sein.
Angenommen du würdest sie nachweislich Freitags 11.00 abholen und am Sonntag erst nach 12..00 bringen, dann stünden dir für 3 Tage anteilig Regelbedarf + Mehrbedarf zu und nachweisbar notwendige Kosten wie z.B. Fahrkosten.
Der Regelbedarf richtet sich nach dem Alter des / der Kinder, von 0 - 5 wären es derzeit 283 € für einen vollen Monat, dieser Betrag wird dann durch 30 Tage geteilt und dieser Teilbetrag dann mit den Tagen mit mehr als 12 Stunden multipliziert, dass ergibt dann den zustehenden anteiligen Regelbedarf.
Dir stünden derzeit min. 446 € Regelbedarf zu, bei einem Kind unter 7 oder 2 Kindern unter 16 stünde dir ein Mehrbedarf von 36 % zu, berechnet aus deinen 446 € Regelbedarf, auch dieser Betrag würde dann durch 30 Tage geteilt und mal die Tage mit mehr als 12 Stunden genommen.
Gezahlter gesetzlicher Unterhalt für Kinder muss nachgewiesen werden, aber im ALG - 2 Bezug ohne weiteres Einkommen ist man ja eh nicht leistungsfähig.
Du musst vor dem Umgang einen Antrag stellen und der andere Elternteil muss bestätigen, dass das Kind bei Dir war.
du musst einen antrag stellen auf fahrtkosten und temporäre bedarfsgemeinschaft.
Also ALG 2 bekomme ich zwar net. Kriege monatlich Grundsicherung bzw Grundversorgung ( trotz Arbeit )
Ja, man kriegt sogar den kompletten Fahrkosten zurückerstattet, auch der Benzinpreis. In meiner Firma wo ich arbeite, sind manche ( aber auch net viele ) auf das Auto und Bus angewiesen. Die Mitarbeiter müssen die Tickets an die Verwaltung rüberreichen oder eine zuständige Person auf der Firma der sich für die Angelegenheit kümmert. Das Geld zahlen dir dann per Überweisung aus. Woher ich das weiss? Seit 16 Jahren im HPZ
Ok, danke. Und geht das auch rückwirkend.