Kann man als Beifahrer die ADAC-Leistungen nutzen?

3 Antworten

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Nein, wenn du nicht fährst, gilt der Schutz nicht..

Grundsätzlich ist die ADAC Mitgliedschaft personenbezogen. Das Mitglied ist also in jedem Fahrzeug geschützt, das es alleinverantwortlich steuert.

Das bedeutet: Ein fremdes Fahrzeug ist vom Mitglied alleinverantwortlich geführt, wenn es die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und unmittelbar anstehende Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Fahrzeug lösen muss und darf. Das ist in der Regel nicht so, wenn sich der Fahrzeughalter mit an Bord befindet. Das Mitglied erhält dann nur die personenbezogenen Leistungen, nicht aber die fahrzeugbezogenen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Steuern Sie aber ein fremdes Fahrzeug ohne dessen Halter an Bord, genießen Sie vollen Schutz und erhalten alle Leistungen .

quelle. ADAC

Wenn du mit nem leihwagen liegen bleibst rufst du den Vermieter u der schickt dir jemanden, ist ja sein Fahrzeug

...kostenlos hilft dir der ADAC nicht, da du nur der Beifahrer bist.

Mußt also den Service bezahlen.