Kann man Alkohol als Entschuldigung fürs Fremdgehen benutzen?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Nein 87%
Ja 13%

12 Antworten

Ja

Ein Teil-Ja. Nicht für Alk als Entschuldigung aber als mögliche Teil-Erklärung.

Ich schließe mich da Bauingenieur an, dem nichts Menschliches fremd ist.
Vielleicht ist die eigene Position auch eine Frage des Alters und der möglicherseise vorhandenen Altersmilde...?

Zu bedenken geben möchte ich, daß manche Versuchung gerade unter Alk-Einfluß doch sehr verführerisch daherkommen kann. Wer kann da von sich schon sagen, immer immun zu sein?

Gruß, earnest

P.S.: Ich möchte hier aber nicht so weit gehen wie Oscar Wilde, der feststellte:
"Die einzige Methode, einer Versuchung zu entgehen, ist: ihr zu erliegen."

earnest  10.07.2013, 15:36

-Komma hinter "Entschuldigung"
-möglicherweise

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Ich stimme JEIN. Fremdgehen ist nicht gleich Fremdgehen. Ich würde das nicht so über einen Kamm scheren. Wenn die Absicht da ist, fremdzugehen (und das kann ja auch viele Gründe haben), dann wird das mit oder ohne Alkohol getan, aber bei einem ONS ist fast immer Alkohol im Spiel, was doch irgendwie interessant ist, oder?

Wenn es allerdings kein Vorsatz ist, dann kann Fremdgehen passieren und unter Alkohol schneller als ohne. Man darf dabei auch nicht den Part des zweiten "Teilnehmers" an der Fremdgeherei vergessen. Eine Frau, die massiv einen Mann anbaggert und mit ihm trinkt, hat da auch ihren Anteil. Mann rutscht da in was rein, was er unter Umständen nicht mehr kontrollieren kann.

Wenn man sich also nicht sicher ist, sollte man solche "Feuerproben" vielleicht lieber meiden oder nur mit dem Partner hingehen. Oder wenn es brenzlig wird, lieber gehen. Denn jedem ist es nicht so gegeben, seinen "Johnny" unterhalb der Gürtellinie unter Kontrolle zu halten oder auch bei Frau, der Anerkennungs-Masche zu widerstehen. Solche Krisen dienen dazu, sich selber besser kennenzulernen.

Und ein Kuss mit Zunge hat immer was mit Sex zu tun, im weiteren oder engeren Sinne.

Das ist jetzt meine Meinung, die muss ja niemand teilen.

Liebe Grüße

Nein

Aber ein Knutsch ist kein Fremdgehen, ich würde da schon einen sinnlichen Zungenkuss nehmen wollen. So ein "Bussi" hat nix mit Fremdgehen zu tun.

Ja

Nichts Menschliches ist mir fremd.

Zumindest unsere Justiz erkennt die Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) in Folge starken Alkoholkonsums an. Interessanterweise ist sie damit deutlich nachsichtiger als die meisten User, die hier bisher geantwortet haben. ;-)

Ich vermute, das wird daran liegen, daß sie - im Gegensatz zu uns Usern hier - nicht persönlich betroffen sein und somit eine gewissen Distanz zur Sache wahren kann.

Nein

Nur wenn demjenigen der Alkohol gewaltsam eingeflößt wurde.Ansonsten hat er freiwillig getrunken und dass Alkohol zu Kontrollverlust führen kann weiß jeder.