kann man absagen, obwohl man schon ein arbeitsvertrag unterzeichnet hat?
hi leute,
ich habe mich auf 2 stellen beworben und einer davon hat mich eingeladen und gleich einen arbeitsvertrag mit mir gemacht. ich soll am 1 nov. anfangen. so ich würde aber lieber bei der 2 stelle arbeiten. die 2 stelle hat mich ebenfalls um ein vorstellungsgespräch gebeten am freitag. kann ich den arbeitsvertrag von stelle nr. 2 unterzeichnen und der stelle 1 absagen, obwohl ich dort schon unterschrieben habe? viele würden jetzt fragen warum ich in erster linie dort unterschrieben habe, nun ja, ich wusste ja nicht, ob ich die 2 stelle bekomme und hab diese dann natürlich zugesagt, für den fall das ich die stelle 2 nicht bekomme, damit ich arbeit habe und nicht mehr zuhause rumgammeln muss ... vielen dank schon mal im voraus!
mfg jeffmunce
11 Antworten
Du hast 3 Monate Probezeit...in dieser Zeit kannst Du ohne Angaben von Gründen kündigen...oder eben gekündigt werden.
Überhaupt keine Probezeit zu gestatten ist m. W. ungesetzlich und sowieso nicht üblich, weil der Unternehmer bei Bedarf ja auch die Probezeit zum Kündigen nutzen kann. Heutzutage hat jeder Arbeitnehmer eine Probezeit (die natürlich verschieden lang sein kann)...die Sklavenzeit ist seit langem abgeschafft.
Eine Probezeit wirdd nicht "gestattet" sondern vereinbart. Eine Probezeit ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern es ist gestattet, eine zu vereinbaren. Auf welches Gesetz bzw. auf welchen Paragrafen beziehst du dich mit deiner Behauptung, eine Probezeit sei gesetzlich vorgeschrieben?
Okay...vielleicht hast Du recht..ich habe nix gefunden was eine Probezeit gesetzl. vorschreibt...aber ich kenne auch niemanden der einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat ohne dass eine probezeit vereinbart wurde. Für meine Chefin ist es z.B. auch selbstverständlich eine Probezeit zu vereinbaren.
Du kannst den Vertrag sofort Kündigen.
Du hast ja zu 90 % eine Probezeit und in dieser Zeit kannst du ohne Angaben von Gründen fristlos Kündigen.
Fristlos ist so nicht richtig. Auch während der Probezeit sind Kündigungsfristen einzuhalten. Entweder stehen die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder es gilt die gesetzl. Regelung.
aber was ist, wenn ich die stelle noch nicht angetreten bin?
Du hast einen Vertrag unterschrieben ... ist doch aber kein Problem - bis 1.12. ist genug Zeit.
was passiert, wenn ich jetzt am freitag der 2 stelle zusage und unterschreibe und der ersten stelle sage, dass ich doch kein interesse habe?
es kommt immer darauf an was für einen Arbeitsvertrag er unterschrieben hat
Nein, das kann man nicht, Verträge sind zu halten, dass hättest Du Dir vorher überlegen müssen ! Edit: Die Probezeit habe ich übersehen...
Du kannst nicht vom Vertrag zuruecktreten, du kannst ihn aber kuendigen. Die Kuendigungsfrist ist dabei natuerlich einzuhalten. Wie lang die ist, richtet sich entweder nach deinem Arbeitsvertrag, ggf. nach einem anzuwendenden Tarifvertrag oder nach dem BGB.
Falls eine Probezeit vereinbart wurde (und nur dann!) gilt die fuer die Probezeit vereinbarte Kuendigungsfrist (arbeitsvertraglich mindestens 14 Tage, tarifvertraglich auch kuerzer moeglich). Sollte einzel- oder tarifvertraglich keine Kuendigungsfrist, sehr wohl aber eine Probezeit vereinbart, gilt hierfuer die gesetzliche Kuendigungsfrist von 14 Tagen.
Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gilt die ganz normale Kuendigungfrist. Auch diese richtet sich entweder nach dem Arbeitsvertrag (mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten), einem anwendbaren tarifvertrag (alles moeglich) oder dem BGB (4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten).
Du musst ausserdem darauf achten, ob eine vorvertragliche Kuendigung arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ausgeschlossen wurde. In diesem Fall koennte eine Kuendigungsfrist fruehestens an deinem 2. Arbeitstag beginnen (bei Kuendigungszugang spaetestens am ersten Arbeitstag). Wurde ein vorvertraglicher Kuendigungssausschluss jedoch nicht vereinbart, berginnt die Kuendigungsfrist am Tag nach dem Kuendigunszugang selbst dann, wenn dieser vor dem Beginn der Beschaeftiguyngsverhaeltnisses liegt.
In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Du kannst also den neuen Vertrag unterschreiben mit Arbeitsbeginn in 2 Wochen, ist auch kein Problem, da du ja nicht arbeitslos bist. Falls dir die neue Firma anbietet, wenn möglich schon früher einzusteigen, dann freu dich, mach aber keine Zusage. Für die "alte" Stelle schreibst du eine Kündigung mit dem Passus "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und gehst damit zum Chef. Mit etwas Geschick und Glück verzichtet er auf die Kündigungsfrist und lässt dich sofort gehen.
Wenn du eh erst am 1. Dez. anfangen sollst, dann reicht doch die Kündigungsfrist.
Noe, selbst bei einer 14 taegigen Kuendigungsfrist waere das zu knapp. In dem Fall haette die Kuendigung spaetestens gestern beim Arbeitgeber eingehen muessen (16 + 14 = 30, richtig?).
Ausserdem wissen wir ja auch gar nicht, welche Kuendigungsfrist er ueberhaupt hat. Das mit den 14 Tagen ist eine Mutmassung, sie kann aber auch viel laenger und moeglicherweise sogar auch kuerzer sein. Wissen wir nicht, koennen wir bislang nix zu sagen.
Auch waehrend der Probezeit koennen arbeits- und tarifvertraglich von der gesetzlichen Kuendigungsfrist abweichende Fristen wirksam vereinbart werden. Wir wissen weder, ob das hier der Fall ist, noch wissen wir, ob sich der Fragesteller ueberhaupt in einer Probezeit befindet. Wenn man somit ueberhaupt nichts weiss, sollte man besser die Klappe halten statt Ratschlaege zu geben, wie: "Du kannst mit einer Frist von 2 Wochen kuendigen" und dann auch noch die selbst ausgewuerfelte Fristt falsch berechnen. Wem glaubst du, koenntest du mit so ner aus der Lostrommel gezogenen Antwort helfen?
Nun, des Gesetz ist sicher keine Lostrommel. Manchmal erlaubt halt es unter bestimmten Voraussetzungen ausdruecklich auch Abweichungen von den dort getroffenen Regelungen. Das sollte man schon verstanden haben und dann auch entsprechend beruecksichtigen, bevor man mit damit argumentiert.
Ich lese nirgends etwas davon, dass hier ueberhaupt eine Probezeit vereinbart wurde. Aber selbst wenn, muss man sich auch waehrend einer vereinbarten Probezeit an die dafuer geltende Kuendigungsfrist sein. Dies kann die gesetzliche von 14 Tagen sein aber auch eine laengere arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte bzw. eine tarifvertraglich vereinbarte kuerzere (kuerzere geht aber nicht einzelvertraglich). Insofern war die vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnete eher eine irrefuehrende.