Kann ich übers Einwohnermeldeamt herausfinden wo sich ein Alter Kumpel aufhält?

6 Antworten

verhindern kann man das nur, wenn eine Sperre eingetragen ist - das geht aber nur unter bestimmten Umständen, wenn eine Gefährdung der Person besteht ...

also nicht um zu verhindern, das man von Gläubigern gefunden wird etc. pp.

Die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG), bei der jede deinen Namen und deine Adresse erfahren kann steht für jeden offen.

So lange man genug Angaben zur gesuchten Person machen kann, damit diese eindeutig im Melderegister gefunden werden kann, kann jeder über jeden eine solche Auskunft verlangen, und das ohne Einschränkungen.

Ausnahmen bilden hier sogenannte Auskunftssperren.

Wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass in bestimmten Situationen eine Gefahr für dich entstehen kann, wenn eine Auskunft erteilt wird, kannst du eine Auskunftssperre eintragen lassen. Dies ist in § 51 BMG geregelt.

Behörden bekommen deine Daten weiter ohne Einschränkungen, also Polizei, Jugendämter, Schulen etc.

Bei privaten und gewerblichen Anfragen sieht es dann anders aus.

Beispiel: Man wird Opfer häuslicher Gewalt und beantragt deswegen eine Auskunftssperre (Begründung ist zwingend erforderlich bei Antragstellung).

Wenn nun ein Antrag auf einfache Melderegisterauskunft über dich eingeht, wirst du dazu erst einmal angehört. Das Amt schickt dir einen Anhörungsbogen aus dem du entnehmen kannst wer, und wenn gewerblich, warum jemand deine Daten möchte.

Nachdem du dich dazu geäußert hast, entscheidet die Behörde dann ob eine Auskunft erteilt wird oder nicht. Selbst wenn du eine Auskunft verweigerst kann es sein, dass diese dennoch erteilt wird, wenn eine Gefahr für dich ausgeschlossen werden kann.

Die Gefahr durch deine Aussage gegen deine Mittäter ist definitiv ein Grund zur Eintragung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz.

Geh zu deinem zuständigen Meldeamt und beantrage diese entsprechend!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo!

Nein. Adresse, Telefonnummer und sonstige private Daten dürfen nicht an dritte weitergegeben werden. Das nennt man Datenschutz

LG IQKatze14

PissedOfGengar  08.07.2019, 09:25

An sich richtig, aber in Bezug auf deine Meldedaten falsch. Das Bundesmeldegesetz regelt ganz klar Ausnahmen zum Datenschutz. Deine Adresse ist davon insoweit nicht erfasst, das diese jeder beim Meldeamt erfragen kann bei dem du gemeldet ist.

0