Kann jeder Betriebsrat werden?

2 Antworten

Betriebsverfassungsgesetz § 8 Wählbarkeit

(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.

Betriebsverfassungsgesetz § 7 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.

frodobeutlin100  15.04.2022, 19:02

Für Jugendliche und Auszubildende wird zusätzlich eine Jugend- und Ausubildendenvertretung gewählt

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Man muß mindestens 18 sein und 6 Monate für den Betrieb arbeiten. Egal in welcher Abteilung oder ob man verstetzt wurde.

Leiharbeiter und Azubis können sich nicht wählen lassen.

Familiengerd  15.04.2022, 20:52

Wie kommst Du denn darauf, dass Auszubildende nicht in den Betriebsrat gewählt werden könnten, also kein passives Wahlrecht hätten?!?

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