Kann ich zum Psychologen ohne meinen Beamtenstatus zu verlieren?
Ich werde Beamtenanwärter sein. Mir geht es aber seelisch nicht wirklich gut. Deshalb würde ich gerne mit einem Psychologen sprechen. Nur ist meine Sorge, dass ich dadurch meinen Beamtenstatus verlieren könnte. Weil die machen ja immer Gesundheitschecks. Also vom Übergang von Anwärter zu Beamter auf Probe und von Probe auf Beamter auf Lebenszeit. Und wenn die sehen, dass ich beim Psychologen war dann würde der Amtsarzt eh sagen, dass ich nicht gesundheitlich geeignet dafür wäre. Weiß nicht was ich anderes machen soll. Kann natürlich auch nicht zum Psychologen. Erst nachdem ich Beamter auf Lebenszeit bin. Aber das dauert noch ein paar Jahre. Gibt es nicht irgendeine andere Möglichkeit?
3 Antworten
Ich weiß nicht wie akut dein Zustand ist, aber setze um keinen Preis deine Gesundheit aufs Spiel. Erfolge, Geld, Möglichkeiten wird es immer wieder geben, manchmal eben in einer anderen Form, mal schlechter, mal besser. Aber nichts davon wiegt nur ansatzweise so viel wie deine Gesundheit. Darum, Gesundheit hat oberste Priorität!
Gesundheit ist alles, und alles ist nichts ohne Gesundheit.
Ich werde Beamtenanwärter sein.
Also bist du noch kein Beamter.
Hast du eine Einstellungszusage bereits erhalten und warst schon beim Amtsarzt?
Wenn ja, musst du den Dienstherrn über diese psychische Behandlung informieren.
Wenn die Untersuchung beim Amtsarzt noch folgt, musst du ihm dies dann mitteilen.
Tust du es nicht und es kommt später heraus, besteht die Möglichkeit, dass du aus dem Beamtenverhältnis entlassen wirst.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__12.html
Denn es kommt darauf an, für welche Tätigkeit du bei welcher Behörde eingestellt wirst.
Dort findet man den Hinweis, dass der Beamte bei arglistiger Täuschung aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann.
dort steht aber nicht, dass es eine arglistige täusche wäre, wenn man eine (möglicherweise längst überwundene) erkrankung nicht angibt.
Dann lese doch bitte zuerst mal meine Antwort bevor du anfängst mit der Stange im Nebel zu stochern.
ich habe gelesen und ich stochere nicht im nebel, sondern ich weiße dich darauf hin, dass der link, den du benutzt hast, nicht dazu geeignet ist, deine behauptungen zu untermauern. wegen mir kannst du auch ruhig behaupten. aber der link belegt halt nichts von deinen aussagen zu psychischer erkrankung.
ich bin kein troll, sondern, wie es scheint, ein oberlehrer, der dich erwischt hat.
es gibt die möglichkeit, die psychotherapie privat zu bezahlen.
Du gibst ihm also den Rat, sich die Beamtenstelle durch arglistige Täuschung zu erschleichen?
nö. ich gebe ihm den rat, die psychotherapie privat zu bezahlen. ob er anschliessend "arglistig täuschen" möchte, ist seine sache.
Dies ist doch völliger Quatsch.
Wenn er psychisch krank ist soll er zu einem Arzt gehen und sich entsprechend behandeln lassen.
Auch mit solch einer Untersuchung kann man Beamter werden, kann aber nicht für alle Tätigkeiten verwendet werden. Polizeidienst, Feuerwehrdienst, Zoll dürfte dann ausgeschlossen sein. Nur man muss es bei der Einstellung, wie auch später dem Dienstherrn oder der Personalabteilung mitteilen.
"Dies ist doch völliger Quatsch." - ist es nicht. das ist nur eine fiese interpretation.
"Wenn er psychisch krank ist soll er zu einem Arzt gehen und sich entsprechend behandeln lassen." - ganz genau - und die soll er privat bezahlen, dann kann er sich später immer noch überlegen z.b. mithilfe eines rechtsantwaltes, wie er mit dieser info bei der verbeamtung umgehen möchte.
"Auch mit solch einer Untersuchung" - du meint wohl "erkrankung" - je nun: das feld der psychischen erkrankungen ist weit und daher lehnst du dich zu weit aus dem fenster, wenn du behauptest, eine psychische krankheit ganz allgemein gesprochen würde von bestimmten aufgaben ausschliessen.
in dem von dir angegebenen link steht nichts über eine pflicht zur angabe von psychischen erkrankungen.