Kann ich mit meinen kleinen Bruder umziehen?

4 Antworten

Dazu müssten Dir Deine Eltern das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht überlassen.

Wenn du das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deinen kleinen Bruder hast, kannst du das tun.

Sonst nicht.

Und wie würde ich es bekommen?

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@TakashiAya

Nur wenn eure Eltern euch seelisch und körperlich vernachlässigen.

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@TakashiAya

Von einem Richter nach einer Verhandlung im Normalfall.

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@TakashiAya

Du müsstest dich an das Jugendamt wenden und die müssten befürworten, dass dein kleiner Bruder bei dir viel besser aufgehoben ist als beim euren Eltern oder einem Elternteil - oder in einer Einrichtung.

Dann muss ein Richter dir Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, dann könnt ihr leben wo auch immer auf der Welt ihr wollt.

Nimmst du ihn hingegen mit, ohne dass du diese Rechte übertragen bekommen hast, ist es Kindesentführung.

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@Himmelblau0815

Also nicht dass ich es tun wollen würde aber: Wenn ich im Ausland bin, würde mich doch eh niemand verfolgen

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@TakashiAya

Du irrst!

Entführung ist eine Straftat und keine kleine Ordnungswidrigkeit!

Man würde (hier in D) einen sogenannten "internationalen Haftbefehl" gegen dich erlassen und dich und deinen Bruder zur Fahndung ausschreiben.

Damit wirst du von den Behörden des Landes, in dem du dich mit deinem kleinen Bruder aufhältst, festgenommen. Dein kleiner Bruder würde von den Behörden in Obhut genommen und nach D zurückgeführt werden, wo er deinen Eltern zurückgegeben würde.

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@Himmelblau0815

... und falls das Land, in dem du leben willst, zufällig Japan sein sollte:

Die setzen einen internationalen Haftbefehl sehr konsequent durch und führen definitiv zurück.

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Nein! Außer Du hast das vollständige Sorgerecht.

Dafür brauchst du das Sorgerecht.