Kann ich mit eine Anzeige zum Bundeswehr noch gehen?

5 Antworten

Objektiv betrachtet solltest du dir einmal folgende Frage stellen.

Was bringst du mit, was der BW nützlich sein kann?

Die BW benötigt u.a. Fachkräfte, genau wie jeder andere Betrieb auch.

Hast du z.B. einen Schulabschluss (gut = mittlerer Bildungsabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung, wären das im Idealfall gute Voraussetzungen, beispielsweise für die Unteroffiziers - oder auch Feldwebellaufbahn.

Für die Mannschaftslaufbahn, ebenso wie für den FWD, sind quasi so gut wie keine Voraussetzungen notwendig, allerdings ist der FWD nicht gerade zu empfehlen, da er eigentlich nur gut ist, um Zeit zu überbrücken.

Angesichts deiner Verfehlungen, müsstest du wahrscheinlich für die Mannschaftslaufbahn im Vorfeld schon überdurchschnittliche Leistungen erbringen, um Chancen auf eine Einstellung zu bekommen.

Als "Quereinstieg" wäre hier eventl. der FWD möglich.

So würde ich dir einmal den Kontakt zu einem Karriereberater der BW nahelegen, um dich mal vor Ort beraten zu lassen.

Ich gehe davon aus, dass Du von einer militärischen Verwendung sprichst. Im Karrierecenter wird Deine charakterliche Eignung dafür auf jeden Fall in Frage gestellt werden.

Unabhängig davon, ob Du nun offiziell verurteilt bist, oder das Verfahren noch anhängig ist, würde ich mir die Frage stellen:

Kann ich jemandem, der betrunken Auto fährt und damit offensichtlich billigend in Kauf nimmt, andere zu gefährden, eine Waffe in die Hand geben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Manche sagen das Bundeswehr kann ich nun vergessen

Das Problem ist, dass du die falschen Leute fragst.

Eine Anzeige ist kein Urteil. Ohne Urteil keine Eintragung im Bundeszentralregister. Allerdings wird bei der Bewerbung nach schwebenden Verfahren gefragt. Das heißt, du musst das angeben.

Also versuche, eine Einstellung zu erreichen. Dein Anwalt kann dich beraten.

Da es sich ab 1,1 Promille bei einer Trunkenheitsfahrt um eine Straftat handelt, die mit Sicherheit in dem Masse zu einer Verurteilung führt, kann das nachteilig für die Bewerbung sein.
Sollte eine Verurteilung ergehen und keine Einstellung des Verfahrens nach
§ 170 Abs. 2 StPO ("erwiesene Unschuld"), erfolgt ein Eintrag in das Bundeszentralregister. Auch eine Einstellung in Verbindung mit einer Geldstrafe führt zum Eintrag.
Bewerben kann man sich immer, aber das natürlich Bewerber mit einer "weissen Weste" den Vorzug bekommen, steht ausser Frage.

Dein Fall wird von Bundeswehrjuristen geprüft, die dann entscheiden, ob eine Einstellung möglich ist.