Kann ich in Bw Lehramt Sonderpädagogik studieren und danach in Bayern arbeiten?

2 Antworten

Danke für die ausführliche Antwort :)

Ja, du kannst grundsätzlich in Baden-Württemberg Lehramt Sonderpädagogik mit Masterabschluss studieren und danach in Bayern als Lehrer arbeiten – allerdings ist der Weg nicht ganz automatisch und erfordert eine offizielle Anerkennung deines Abschlusses durch die zuständigen Stellen in Bayern. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Ausbildungssystemen der beiden Länder: In Baden-Württemberg schließt du mit einem Master of Education ab, während Bayern weiterhin am Staatsexamen-System festhält.

Die Kultusministerkonferenz sieht vor, dass Lehramtsabschlüsse zwischen den Bundesländern gegenseitig anerkannt werden, sofern sie gleichwertig sind. Das heißt aber nicht, dass jede Bewerbung automatisch durchgeht. In der Praxis prüft das Bayerische Landesamt für Schule oder eine andere zuständige Stelle, ob dein Studienabschluss inhaltlich und vom Umfang her mit dem bayerischen Staatsexamen vergleichbar ist. Gegebenenfalls wird dir die Gleichwertigkeit anerkannt – manchmal aber auch nur unter Auflagen. Das können ergänzende Studienleistungen, praktische Erfahrungen oder auch Prüfungen sein, je nachdem, was im bayerischen Ausbildungssystem vorausgesetzt wird und in deinem Studiengang eventuell fehlt.

Wenn dein Abschluss anerkannt wird, kannst du dich für das bayerische Referendariat bewerben. Das ist wichtig, denn ohne das zweite Staatsexamen wirst du in Bayern nicht in den regulären Schuldienst übernommen. Die Anerkennung deines Studienabschlusses ist also der erste notwendige Schritt. Wenn du ihn erfolgreich absolvierst und danach das Referendariat in Bayern machst, stehen dir die gleichen Möglichkeiten offen wie Bewerber mit einem bayerischen Abschluss.

Es ist ratsam, frühzeitig mit der zuständigen Anerkennungsstelle in Bayern Kontakt aufzunehmen, um deinen konkreten Fall prüfen zu lassen. Je nach Einzelfall kann der Ablauf unterschiedlich sein. Du solltest dazu dein Bachelor- und Masterzeugnis, Modulbeschreibungen und Nachweise über Praxisphasen bereithalten. Auf dem BayernPortal findest du das passende Antragsformular unter dem Stichwort „Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen oder außerbayerischen Abschlusses“.

Kurz gesagt: Ja, der Weg ist möglich, aber er führt nicht automatisch zur Einstellung. Eine sorgfältige Prüfung und eventuell ergänzende Leistungen sind Teil des Prozesses.