Kann ich ihn anzeigen?
Ich habe seit Februar Kontakt mit einem Typen (M), davor habe ich ihn noch nie gesehen persönlich aber täglich mit ihm telefoniert. Am Samstag war er in meinem Ort auf einem Maturaball.
um 00:00 bekam ich einen anruf von ihm, sein cousin sagte mir dass er sehr betrunken ist und fragte mich ob er (M) bei mir schlafen kann. Ich sagte Ja ok im Gästezimmer. (M) kam dann und war sehr betrunken, er konnte fast nicht reden. Ich habe ihn dann ins Bett gebracht und dann sagte er ich soll mich zu ihm legen, da ich ihn sehr mag hab ich das getan. Dann fing er an mich zu berühren an meiner Brust und unten auch. Ich habe immer wieder seine hand weggetan aber er hat nicht aufgehört, ich hatte angst. Er war auch in mir drinnen. Er hat dann angefangen mich von hinten zu stoßen ( wenn ihr wisst was ich meine) ich hab dann eine panikattacke bekommen und angefangen zu zittern. Dann wollte ich die polizei rufen aber er ist eingeschlafen, dann hab ich gedacht ok es passt wieder alles. Nach ca 2 h stand er plötzlich auf und wollte in meinen schrank pinkeln ich habe dann stopp gesagt dann hat er mich gegen die wand geschubst.
Zählt dass als Vergewaltigung und soll ich ihn anzeigen.
( er hat gesagt er will sich bei mir persönlich entschuldigen)
4 Antworten
Natürlich war es ziemlich dumm von dir einen praktisch fremden, betrunkenen Mann reinzulassen und dich dann auch noch in sein Bett zu legen. Doch diese Tatsache sollte davon getrennt werden, dass er nicht auf dein Nein gehört hat. Für die Frage ob das schon Vergewaltigung ist oder nicht reichen die Informationen nicht aus. Würdest du ihn wirklich anzeigen, dann würde er wahrscheinlich sagen dass es nicht stimmt und es stünde Wort gegen Wort. Mit der Anklage wird es wahrscheinlich schwer vor allem da du nicht schnell genug die Polizei gerufen hast. Hätte er dich wirklich vergewaltigt, würde ich ihn trotzdem anzeigen denn schweigen ist in so einer Situation das schlimmste was man tun kann. Doch um das zu wissen fehlen Informationen. Ich kann dir nur raten dich nie wieder in so eine Situation zu bringen und dich von der Angst zu befreien dass er dir etwas tun könnte falls du nicht tust was er will. Wenn du von Anfang das nicht wolltest dann hättest du nein sagen sollen, aufstehen und weggehen sollen, auch wenn du Angst hattest. So wie sich das jetzt liest kannst du nämlich nicht mit 100% Sicherheit sagen dass er dich vergewaltigt hat. Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Danke für diese tolle Antwort, ich habe im nachhinein auch gemerkt dass ich falsch gehandelt habe aber wie schon gesagt ein Nein muss man ja trotz dem respektieren
dann sagte er ich soll mich zu ihm legen, da ich ihn sehr mag hab ich das getan.
Bei einen Fremden, fast Unbekannten und BETRUNKNE Person ???
Sorry, aber da fällt mein Gewinde vor Kopfschütteln raus 🤦♂️🤦♀️ - Kein Verständnis ist bei mir Unverständnis, so dumm zu reagieren.
Ich gehe mal fest davon aus, dass Du jederzeit den Raum hättest verlassen können. An Deiner Beschreibung kann ich nicht den geringsten Hinweis erkennen, dass er irgendeinen Zwang ausgeübt oder Drohungen ausgesprochen hätte.
Also sorry, nur weil Du es jetzt bereust, war es trotzdem einvernehmlich.
Sexuelle Nötigung ist ein komplexer Straftatbestand nach § 177 StGB. Eine sexuelle Nötigung liegt vor, wenn der Täter sexuelle Handlungen durch Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage erzwingt.
Keines der genannten Kriterien ist erfüllt.
Du hast sie nicht mehr alle, das ist nicht einvernehmlich gewesen, immerhin hat sie sich gewehrt gehabt…
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie nicht jederzeit hätte gehen können.
Sie hat seine Hand immer wieder weg getan, hat ne Panik Attacke gehabt und gezittert, jeder mit normalen Verstand wüsste das heißt nein.
Auch Nonverbale Signale heißen nein und andere Frage wo ist es bitte ne Erlaubnis Sex mit jemand zu haben wenn man sich zu dieser Person legt ? Wo sind wir hier bitte
Woher soll der notgeile Besoffene wissen, ob sie vor Erregung oder Angst zittert und solange mir keiner erklären kann, wie er sie daran gehindert haben soll, einfach zu gehen….
Wenn diese unreife Person ihr Verhalten bereut ist das ja in Ordnung aber jemanden zu kriminalisieren, nur weil man zu dumm war, Selbstverantwortung zu übernehmen, ist brutal und das hat der Kerl nicht verdient.
Klar sollte der weniger saufen und etwas Empathie entwickeln, schuldhaft verhalten hat es sich aber abgesehen vom Schubsen und vom Versuch, in den Schrank zu urinieren nicht und zudem gehe ich anhand des Verhaltens ohnehin davon aus, dass der eh einen Promillewert hatte, der seine Schuldfähigkeit ohnehin auf den Nullpunkt bringt.
Hast du sie nicht mehr alle. Wir könnten darüber reden wenn sie während dessen nicht mehr gewollt hätte, wäre zwar immernoch eine aber da würde dieses „Argument“ zumindest zählen, aber so ? Sie wollte es von Anfang an nicht, sich dazu zu legen ist eindeutig keine Einladung Sex zu haben und kannst du dir vorstellen das es nicht so einfach ist einfach zu gehen wenn er sie die ganze Zeit anfasst ?.
Es gibt genug Menschen die dann in eine Art Starre geraten und garnicht gehen können einfach, vor Angst. Ist ein seltsamer Schutzmechanismus vom Körper.
Scheinbar fehlt dir ja jede Empathie wenn du jetzt ihn auch noch als Opfer siehst.
Im übrigen er würde dennoch ne Strafe bekommen, es gibt ein Ersatz Gesetz falls man betrunken Straftaten begeht.
323a Vollrausch StGB. Hier also auf ne Anzeige zu verzichten weil er besoffen war und damit ja schuldunfähig ist Unfug.
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn Du mich fragst können sich, was vorhandenen Restverstand und Eigenverantwortung angeht, Du und die Fragestellerin die Hand geben.
Bitte ? Ich hab dich ja hier schon oft gesehen und deine Antworten waren schon echt oft absurd aber wirklich langsam geht das ganze hier zu weit. Mir reichts ich melde dich
Deine Kritik geht zu weit. Du übersiehst, dass das Gesetz klare Kriterien für Strafbarkeit hat, die hier sämtlich nicht gegeben sind und redest unreifen Personen mit offenbar schweren psychischen Problemen das Wort.
Bitte ich hab dir hier das Gesetz gegeben das eingreift wenn du schuldunfähig bist durch Alkohol Konsum.
im übrigen so ne Ferndiagnose verbiete ich mir und außerdem, klar was das blöd von ihr aber das ist ne klassische Täter Opfer Umkehr
Was Du angibst ist Quatsch, da nach es nach Angaben der Fragestellerin weder Zwang, noch Drohungen gab. Somit bleibt weiterhin offen, worin die von Dir behauptete Sexualstraftat überhaupt bestehen soll. 🤡
Ich weise Deine unverschämten und ehrverletzenden Behauptungen entschieden zurück. Wo es weder Täter, noch Opfer gibt, kann man auch gar nichts umkehren.
Bitte ich glaub du hast keine Ahnung was eine Vergewaltigung ist.
Das eindringen ohne die Erlaubnis ist eine Vergewaltigung. Erkläre mir wo war hier die Erlaubnis ? Die gibt es nämlich nicht ergo Vergewaltigung.
Du redest wirres Zeug. Sie hätte jederzeit gehen können.
Hätte sie nicht, nicht nachdem er angefangen hat sie anzufassen. Das ist offensichtlich. Du hast einfach keine Ahnung wie das ist.
Völlig irrsinnige Behauptung. Lassen wir’s, hat keinen Sinn, mit Dir an Fakten vorbei zu diskutieren.
Du diskutierst doch an Fakten vorbei. Du ignorierst die Definition einer Vergewaltigung
Den entsprechenden Paragrafen habe ich gepostet, die dort enthaltenen Kriterien sind in keiner Weise erfüllt.
Bei so einem schweren Vorwurf sind strenge Maßstäbe anzulegen.
Ja war es und ja solltest du.
Du solltest ihn auch am besten nie wieder sehen
Kein wunder dass so eine Antwort von einem Mann kommt 🤦🏼♀️