Kann ich gekündigt werden innerhalb dieser Verlängerung?
Hallo, ich werde ab dem 15ten August rausgeworfen laut der Firma. Geht das überhaupt? Weil der Vertrag geht ja noch länger
4 Antworten
Eine ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung ist immer moeglich, wenn es einen dafuer ausreichenden Grund gibt.
Eine betriebsbedingte Kuendigung ist bei einem befristeten Arbeitsverhaeltnis allerdings nur zulaessig, wenn das arbeits- oder ggf. tarifvertraglich auch ausdruecklich eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde. Deinen Vertrag kennen wir aber nicht.
Geht schon, wenn es einen Grund gegen dich gibt der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, zB Diebstahl, Missbrauch des Vertrauensverhältnisses in irgendeiner Art und Weise etc.
Da kommt's drauf an wie oft und wie lange man krank war und ob es für den Arbeitgeber zumutbar ist dich weiterzubeschäftigen, da kenne ich mich aber nicht aus, sowas weiß ein Anwalt für Arbeitsrecht oder vielleicht ein User hier bei GF
Einmal krank ist kein Kündigungsgrund. Hast du bereits ein Kündigungsschreiben erhalten? Was steht da drin?
Ja, du kannst auch vorher gekündigt werden. Es kommt halt auf die Begründung an. Eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist immer möglich. Außerordentliche Kündigungen sind aber auch jederzeit möglich.
Eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist immer möglich
Bei einem befristeten Vertrag allerdings nur, wenn das vertraglich auch so vereinbart wurde. Ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geht es dann jedoch nicht.
Guck mal in den ursprünglichen Vertrag, was da zum Thema Kündigung steht.
Manchmal wird bei befristeten Verträgen die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Aber eben nicht immer.
Falls nicht, kann auch ein befristeter Vertrag von beiden Seiten mit vereinbarter bzw. gesetzlicher Frist gekündigt werden.
Manchmal wird bei befristeten Verträgen die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.
Sorry, Robert. Sie ist bei einem befristeten Vertrag von Gesetzes wegen ausgeschlossen und ist nur zulaessig, wenn es vertraglich ausdruecklich so vereinbart wurde. Sie muss also nicht extra ausgeschlossen werden. Es reicht voellig, wenn vertratglich keine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart wurde.
Ah ja, so herum! Sorry.
Aber das sollte trotzdem aus dem ursprünglichen Vertrag hervorgehen.
Aber das sollte trotzdem aus dem ursprünglichen Vertrag hervorgehen.
Wenn da nicht steht, dass es geht, geht's halt nicht.
War halt krank deswegen hat er mich gekündigt