Kann ich einen Lehrer anzeigen wenn er meine Pfandflasche wegwirft?
8 Antworten
Ich will mich einmal dazu durchringen, dir eine sachliche Antwort zu geben: Die Lächerlichkeit deines Anliegens wird auch vom geltenden Recht aufgegriffen: Dem Gesetz nach können Gerichte offensichtlich belanglose Verfahren ablehnen.
Rein juristisch betrachtet schon, allerdings wird es wegen Geringfügigkeit ins Leere laufen bzw. eingestellt werden, weil der dir zugefügte Schaden in keinem Verhältnis zum Aufwand eines Verfahrens wäre.
Um dein Recht durchzusetzen bedarf es jedoch keiner Anzeige, da du auch selbst, bzw. deine Sorgeberechtigten, eine Schadensersatzforderung an den Lehrer stellen können.
Sicherlich ist das Ganze wegen des geringen Betrages etwas lächerlich, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der Lehrer kein Recht hat fremdes Eigentum wegzunehmen und einzubehalten oder zu entsorgen.
Aber mal unter uns, was hat dich denn daran gehindert die Flasche wieder aus dem Müll zu holen?
In der Tat: Warum hast Du Dir die Flasche denn nach Schulende nicht wieder aus dem Müll geholt? Sollte der Lehrer sie denn tatsächlich 'eingesackt' haben und dann das Pfand für sich selbst kassiert haben? Da wäre ich dann aber auch ehrlich sauer und würde ihn anzeigen bzw. Schadensersatzforderung stellen lassen - wie es der geschätzte user 'Cokedose' oben beschrieben hat.
Wie kommt er dazu, dass er Deine Pfandflasche wegwirft? Was ist dem vorausgegangen?
Natürlich kannst Du ihn anzeigen! Geh ruhig zur Polizei und schildere Dein Anliegen. Wenn Du es mit Kinderpornographie begründen kannst, wird der Lehrer vermutlich aus dem Dienst entfernt werden und Du bekommst dann einen neuen Lehrer/eine neue Lehrerin - wenn das bei dem akuten Lehrermangel möglich ist. Dein Fall hätte natürlich Priorität. Viel Glück!
Nein, das geht nicht. Das ist keine Straftat.
Er hat sie weggeworfen - und damit weder sich noch einem Dritten zugeeignet.
Und wie kam er dann überhaupt zu der Möglichkeit sie wegzuwerfen, wenn er sie sich nicht zuvor rechtswidrig zugeeignet hat?
Weil er sie ihm weggenommen hat. Aber aus anderen Gründen - und eben gerade nicht, um sie sich zuzueignen...
Die Wegnahme ist eine Zueignung (rechtswidrige Aneignung). Sie stellt zudem eine verbotene Eigenmacht dar (§ 858 BGB).
Was ist es denn deiner Auffassung nach, wenn jemand einem anderen sein Eigentum oder etwas aus seinem Besitz gegen seinen Willen wegnimmt?
Mord ist auch eine Straftat. Ist hier aber beides nicht der Fall...
Was soll denn dieses vollkommen zusammenhanglose Beispiel???
Du bist also ernsthaft der Ansicht, dass wenn dir jemand gegen deinen Willen dein Handy, deine Geldbörse oder was auch immer wegnimmt, alles vollkommen rechtens ist?
Nein, das habe ich nicht behauptet. Das hat auch überhaupt nichts mit der Frage zu tun.
Seobstverständlich hast du exakt das gesagt.
Du hast gesagt wenn B eine Sache von A gegen seinen Wilken weggenommen wird, dann ist das keine Straftat.
Genau das ist dem Fragesteller jedoch widerfahren, weshalb es sehr wohl mit der Frage zu tun hat.
Erstens gibt es noch durchaus einen Unterschied zwischen "keine Straftat" und "vollkommen rechtens" - und zweitens schweifst du immer mehr vom Thema ab. 🙄
Ich habe das Gefühl, dass eher du abschweifst und immer wieder mit zusammenhanglosen Vergleichen um die Ecke kommst, aber keinerlei Argumente lieferst, warum deiner Ansicht nach ein Diebstahl keine Straftat sei.
Das ist etwas, was ich nie behauptet habe.
Lern lesen - dann können wir gerne weiterhin diskutieren. Aber SO macht das keinen Sinn...
Das ist etwas, was ich nie behauptet habe.
Achsooo, sorry mein Fehler, dass ich diese Aussage offensichtlich missgedeutet habe:
Das ist keine Straftat.
Aus dem Zusammenhang gerissen - damit kannst du natürlich alles und nichts "nachweisen". Und JA, du hast das sehr wohl missgedeutet. Lesen hilft...
Wie wäre es denn, wenn du dann endlich mal anfängst aufzuklären was du dann überhaupt meinst, anstatt nur ständig ziellos drumherumzureden? Da hilft auch das beste Lesen nichts, wenn deinen Aussagen keine Begründungen folgen, die das Ganze evtl. nachvollziehbar erscheinen lassen.
Ich HABE alles geschrieben. Wenn du nicht richtig lesen kannst, nützt es auch nichts, wenn ich das nochmal schreibe...
Alles klar, dann lassen wir es halt. Hättest du aber auch gleich sagen können, dass du keinen Bock auf eine konstruktive Diskussion hat, dann hätten wir uns dieses Rumgeeiere gleich sparen können.
"Lern lesen - dann können wir gerne weiterhin diskutieren. Aber SO macht das keinen Sinn..."
Das sieht der Gesetzgeber aber anders:
§ 242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.