Kann ich einen Lehrer anzeigen wenn er meine Pfandflasche wegwirft?

8 Antworten

Ich will mich einmal dazu durchringen, dir eine sachliche Antwort zu geben: Die Lächerlichkeit deines Anliegens wird auch vom geltenden Recht aufgegriffen: Dem Gesetz nach können Gerichte offensichtlich belanglose Verfahren ablehnen.

Rein juristisch betrachtet schon, allerdings wird es wegen Geringfügigkeit ins Leere laufen bzw. eingestellt werden, weil der dir zugefügte Schaden in keinem Verhältnis zum Aufwand eines Verfahrens wäre.

Um dein Recht durchzusetzen bedarf es jedoch keiner Anzeige, da du auch selbst, bzw. deine Sorgeberechtigten, eine Schadensersatzforderung an den Lehrer stellen können.

Sicherlich ist das Ganze wegen des geringen Betrages etwas lächerlich, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der Lehrer kein Recht hat fremdes Eigentum wegzunehmen und einzubehalten oder zu entsorgen.

Aber mal unter uns, was hat dich denn daran gehindert die Flasche wieder aus dem Müll zu holen?

tiefenforscher  26.11.2019, 22:18

In der Tat: Warum hast Du Dir die Flasche denn nach Schulende nicht wieder aus dem Müll geholt? Sollte der Lehrer sie denn tatsächlich 'eingesackt' haben und dann das Pfand für sich selbst kassiert haben? Da wäre ich dann aber auch ehrlich sauer und würde ihn anzeigen bzw. Schadensersatzforderung stellen lassen - wie es der geschätzte user 'Cokedose' oben beschrieben hat.

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Wie kommt er dazu, dass er Deine Pfandflasche wegwirft? Was ist dem vorausgegangen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrzehntelang Lehrer gewesen

Natürlich kannst Du ihn anzeigen! Geh ruhig zur Polizei und schildere Dein Anliegen. Wenn Du es mit Kinderpornographie begründen kannst, wird der Lehrer vermutlich aus dem Dienst entfernt werden und Du bekommst dann einen neuen Lehrer/eine neue Lehrerin - wenn das bei dem akuten Lehrermangel möglich ist. Dein Fall hätte natürlich Priorität. Viel Glück!

Nein, das geht nicht. Das ist keine Straftat.

Cokedose  23.11.2019, 04:47

Das sieht der Gesetzgeber aber anders:

§ 242 StGB:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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ErsterSchnee  23.11.2019, 10:21
@Cokedose

Er hat sie weggeworfen - und damit weder sich noch einem Dritten zugeeignet.

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Cokedose  23.11.2019, 17:51
@ErsterSchnee

Und wie kam er dann überhaupt zu der Möglichkeit sie wegzuwerfen, wenn er sie sich nicht zuvor rechtswidrig zugeeignet hat?

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ErsterSchnee  23.11.2019, 17:53
@Cokedose

Weil er sie ihm weggenommen hat. Aber aus anderen Gründen - und eben gerade nicht, um sie sich zuzueignen...

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Cokedose  23.11.2019, 20:59
@ErsterSchnee

Die Wegnahme ist eine Zueignung (rechtswidrige Aneignung). Sie stellt zudem eine verbotene Eigenmacht dar (§ 858 BGB).

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Cokedose  23.11.2019, 22:35
@ErsterSchnee

Was ist es denn deiner Auffassung nach, wenn jemand einem anderen sein Eigentum oder etwas aus seinem Besitz gegen seinen Willen wegnimmt?

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Cokedose  24.11.2019, 17:12
@ErsterSchnee

Was soll denn dieses vollkommen zusammenhanglose Beispiel???

Du bist also ernsthaft der Ansicht, dass wenn dir jemand gegen deinen Willen dein Handy, deine Geldbörse oder was auch immer wegnimmt, alles vollkommen rechtens ist?

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ErsterSchnee  24.11.2019, 18:59
@Cokedose

Nein, das habe ich nicht behauptet. Das hat auch überhaupt nichts mit der Frage zu tun.

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Cokedose  25.11.2019, 05:24
@ErsterSchnee

Seobstverständlich hast du exakt das gesagt.

Du hast gesagt wenn B eine Sache von A gegen seinen Wilken weggenommen wird, dann ist das keine Straftat.

Genau das ist dem Fragesteller jedoch widerfahren, weshalb es sehr wohl mit der Frage zu tun hat.

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ErsterSchnee  25.11.2019, 06:19
@Cokedose

Erstens gibt es noch durchaus einen Unterschied zwischen "keine Straftat" und "vollkommen rechtens" - und zweitens schweifst du immer mehr vom Thema ab. 🙄

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Cokedose  25.11.2019, 21:36
@ErsterSchnee

Ich habe das Gefühl, dass eher du abschweifst und immer wieder mit zusammenhanglosen Vergleichen um die Ecke kommst, aber keinerlei Argumente lieferst, warum deiner Ansicht nach ein Diebstahl keine Straftat sei.

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ErsterSchnee  25.11.2019, 21:45
@Cokedose

Das ist etwas, was ich nie behauptet habe.

Lern lesen - dann können wir gerne weiterhin diskutieren. Aber SO macht das keinen Sinn...

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Cokedose  25.11.2019, 22:00
@ErsterSchnee
Das ist etwas, was ich nie behauptet habe.

Achsooo, sorry mein Fehler, dass ich diese Aussage offensichtlich missgedeutet habe:

Das ist keine Straftat.
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ErsterSchnee  25.11.2019, 22:12
@Cokedose

Aus dem Zusammenhang gerissen - damit kannst du natürlich alles und nichts "nachweisen". Und JA, du hast das sehr wohl missgedeutet. Lesen hilft...

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Cokedose  26.11.2019, 07:08
@ErsterSchnee

Wie wäre es denn, wenn du dann endlich mal anfängst aufzuklären was du dann überhaupt meinst, anstatt nur ständig ziellos drumherumzureden? Da hilft auch das beste Lesen nichts, wenn deinen Aussagen keine Begründungen folgen, die das Ganze evtl. nachvollziehbar erscheinen lassen.

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ErsterSchnee  26.11.2019, 07:19
@Cokedose

Ich HABE alles geschrieben. Wenn du nicht richtig lesen kannst, nützt es auch nichts, wenn ich das nochmal schreibe...

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Cokedose  26.11.2019, 19:11
@ErsterSchnee

Alles klar, dann lassen wir es halt. Hättest du aber auch gleich sagen können, dass du keinen Bock auf eine konstruktive Diskussion hat, dann hätten wir uns dieses Rumgeeiere gleich sparen können.

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ErsterSchnee  26.11.2019, 20:00
@Cokedose

"Lern lesen - dann können wir gerne weiterhin diskutieren. Aber SO macht das keinen Sinn..."

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