Kann ich direkt eine Ausbildung machen wenn ich nach der 9ten gehe?

ruhrgur  01.05.2024, 10:42

Bildung ist Ländersache. Bis wann du schulpflichtig bist, lässt sich hier nicht beantworten ohne zu wissen wo du herkommst.

Kimmy267 
Fragesteller
 01.05.2024, 10:42

Deutschland, NRW

2 Antworten

In Nordrhein-Westfalen sind die Schulpflichten für die Sekundarstufen I und II voneinander getrennt. Die Schulpflicht für die Sekundarstufe I endet, wenn du bereits zehn Schuljahre in dieser verbracht hast oder wenn du nach neun Jahren eine Ausbildung beginnen möchtest (§ 37 I, II SchulG-NRW).

Unabhängig davon bist du weiterhin schulpflichtig für die Sekundarstufe II (einschließlich Berufsschule oder Berufskolleg). Die Schulpflicht endet, wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen oder ohne Berufsausbildung das 18. Lebensjahr vollendet hast (§ 38 II, III SchulG-NRW).

LG

Du kannst ganz regulär nach der 9. Ne Ausbildung machen. Deine Schulpflicht besteht da nicht mehr. Hauptschüler haben ja auch nur 9 Jahre und beginnen dann ne Ausbildung. Da du schon wiederholt hast hast du ja sogar 10 Jahre durch.

Einer Ausbildung steht rein gar nichts im wege


Kimmy267 
Fragesteller
 01.05.2024, 10:44

okay, danke

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ruhrgur  01.05.2024, 10:50
Deine Schulpflicht besteht da nicht mehr

Doch, die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs der Sekundarstufe II besteht in NRW mindestens bis zum Abschluss einer Ausbildung oder der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Schulfplicht für die Sek. 1 ist nur nach neun Jahren erfüllt, wenn umgehend in ein Ausbildungsverhältnis übergetreten wird.

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thetruedon  01.05.2024, 10:55
@ruhrgur

Nein in NRW bestehen 10 Jahre Schulpflicht. Abschlüsse spielen keine Rolle und die 10 Jahre hast du

Und es ging ja um eine Ausbildung die anschließt also sind nicht mal 9 Jahre ein problem

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ruhrgur  01.05.2024, 10:57
@thetruedon

10 Jahre beträgt die Schulpflicht für die Sekundarstufe I. Es besteht darüber hinaus weiterhin die Pflicht zum Besuch eines Bildungsgangs der Sekundarstufe II. Diese Pflicht endet, wie bereits gesagt, frühestens mit dem Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung oder der Vollendung des 18. Lebensjahres.

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