Kann ich direkt eine Ausbildung machen wenn ich nach der 9ten gehe?
Hi, wenn ich nach der 9ten gehen würde, und ich dann (wenn das überhaupt geht) direkt eine Ausbildung für sagen wir mal 1 Jahre mache, würden das 1 Jahr meine Schulpflicht erfüllen oder müsste ich noch 1 Jahr auf irgend eine andere Schule.
Dazu hätte ich noch eine Frage. Ich habe die 2 wiederholt und somit 1+ Jahr gemacht als vorgesehen. Wenn ich also nach der 9ten gehen würde, hätte ich rein theoretisch schon 10 Jahre. Zählt das?
2 Antworten
In Nordrhein-Westfalen sind die Schulpflichten für die Sekundarstufen I und II voneinander getrennt. Die Schulpflicht für die Sekundarstufe I endet, wenn du bereits zehn Schuljahre in dieser verbracht hast oder wenn du nach neun Jahren eine Ausbildung beginnen möchtest (§ 37 I, II SchulG-NRW).
Unabhängig davon bist du weiterhin schulpflichtig für die Sekundarstufe II (einschließlich Berufsschule oder Berufskolleg). Die Schulpflicht endet, wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen oder ohne Berufsausbildung das 18. Lebensjahr vollendet hast (§ 38 II, III SchulG-NRW).
LG
Du kannst ganz regulär nach der 9. Ne Ausbildung machen. Deine Schulpflicht besteht da nicht mehr. Hauptschüler haben ja auch nur 9 Jahre und beginnen dann ne Ausbildung. Da du schon wiederholt hast hast du ja sogar 10 Jahre durch.
Einer Ausbildung steht rein gar nichts im wege
Nein in NRW bestehen 10 Jahre Schulpflicht. Abschlüsse spielen keine Rolle und die 10 Jahre hast du
Und es ging ja um eine Ausbildung die anschließt also sind nicht mal 9 Jahre ein problem
10 Jahre beträgt die Schulpflicht für die Sekundarstufe I. Es besteht darüber hinaus weiterhin die Pflicht zum Besuch eines Bildungsgangs der Sekundarstufe II. Diese Pflicht endet, wie bereits gesagt, frühestens mit dem Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung oder der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Doch, die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs der Sekundarstufe II besteht in NRW mindestens bis zum Abschluss einer Ausbildung oder der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Schulfplicht für die Sek. 1 ist nur nach neun Jahren erfüllt, wenn umgehend in ein Ausbildungsverhältnis übergetreten wird.