Kann ich die Bestellung stornieren?

7 Antworten

Wenn die Bestellung noch nicht unterwegs ist, kannst Du die Bestellung stornieren. Wenn sie jedoch schon auf dem Weg ist, kannst Du die Ware aber zurückschicken. Musst Du mal unter den Geschäftsbedingungen gucken unter Retouren nachschauen.

Man kann das Geld zurückfordern und somit dann die Bestellung abbrechen (Dabei setzt man sich mit dem Händler in Kontakt) also auf paypal einsteigen und dann auf Geld zurückfordern gehen Anleitung gibt es genauestes im Internet die Wege sind nämlich immer neu und ich weiß grad nicht worauf man klicken muss.

nike5899 
Fragesteller
 27.07.2017, 14:21

Ich habe noch nicht bezahlt

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GustavCzerny  27.07.2017, 14:23
@nike5899

Asso na dann muss du ja nicht zahlen dann wird das Paket wieder zurückgeschickt oder du holst es einfach bei der Post nicht ab dann passiert das selbe

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Du kannst von allen nicht persönlichen Kaufverträgen innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Vorallem wenn das Produkt nicht selber begutachtet worden konnte. Einfach einen Brief (ist das sicherste) schreiben. Eine Email tut es aber auch. Darin müssen alle Daten vom Kaufvertrag drin stehen und mit Datum versehen sein, sowie ein Einzeiler wo du beschreibst, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst. Evtl mit Grund, der aber in dieser Frist nicht nötig ist. Email hat eine Urzeit im Zeitstempel, und bei Post würde ich ein Einschreiben nehmen, damit es dir bestätigt wird.

Du hast das Glück, dass der Verkäufer sich nicht meldet, denn normalerweise hat der Verkäufer einmal die Chance auf Reparation. Demnach den Kauf zu berichtigen und nach gefordertem Maße neu abzuwickeln. Somit hätten eigendlich beide Seiten nur Vorteile. Aber da er sich nicht meldet, kannst du den Brief schreiben, und je nachdem ob schon abgebucht wurde, dein Geld zurück verlangen. Bei Lastschrift kannst du es selber zurückziehen, bei Überweisung verlangst du es zurück. Zweiteres dauert länger, und je nachdem wie stark der Händler Koorperiert, muss man sogar den Anwalt einschalten, da Überweisungen nur vom Empfänger wieder zurückgebucht werden können.

Sei dir nur im voraus gewiss. Händler schicken nichts los bevor du nichts überwiesen hast. Und wenn nichts losgeschickt wurde, und nichts bezahlt wurde, dann hast du nicht mal ein Kaufvertrag, und niemand hat irgendwelche Verpflichtungen :)

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen,
und stehe auch weiterhin für Hilfe zur Verfügung. Am ehesten als Private Nachricht :)

tinalisatina  27.07.2017, 15:09

Könntest Du ein paar Dinge erklären?

1. Was ist ein persönlicher/nicht persönlicher Kaufvertrag?

2. Wie kommst Du zu der Einschätzung, dass man von allen (nicht persönlichen, widi) Kaufverträgen zurücktreten kann?

3. Wie kommst Du zu der irrigen Meinung, dass Händler nichts abschicken, bevor bezahlt wird?

4. Wie kommst Du zu der irrigen Meinung, dass kein Kaufvertrag besteht, wenn nichts losgeschickt und nichts bezahlt wurde?

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soedergren  27.07.2017, 15:19
@tinalisatina

Da bringst du aber einiges durcheinander.

Der Kaufvertrag besteht vollkommen unabhängig davon, ob gezahlt und geliefert wurde oder nicht.

Man kann beileibe nicht alle "nicht-persönlichen Kaufverträge " (was genau soll das eigentlich sein?) widerrufen.

"hat der Verkäufer einmal die Chance auf Reparation" - ein Händler hat zwar das Recht auf Nachbesserung, wenn ein Mangel vorliegt, aber was hat das hier mit der Frage zu tun? Hier geht es doch gar nicht um ein mangelhaftes Produkt.

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Pterrordax  27.07.2017, 15:51
@tinalisatina

Nur im Voraus. Willst du mir ne Frage stellen oder mich vorführen? Denn bei zweiterem mach es direkt, und nicht so. So machen das Kinder.

Aber nichts desto trotz.
1.Mit persönlich und nicht persönlich meine ich die wirkliche physikalische Interaktion zwischen Käufer und Verkäufer. Es wäre der Fernabsatzvertrag.
Wenn ich im Laden etwas kaufe, dann hat der Verkäufer die einzige Pflicht mir eine funktionsfähige Version des Produkts zu geben. Das man in Läden etwas verpacktes zurückgeben kann nur weil man es nicht mag, ist eine Kulanzleistung.
Die Wortwahl war doof, aber der Sinn war trotzdem ersichtlich.

2. Ich habe nie gesagt, dass man nicht von ihnen zurücktreten kann. Ich habe gesagt, man brauch bei einem solchen Vertrag keine Gründe um zurückzutreten. Wenn ich im Laden war, dann brauch ich erstmal den Rücktrittsgrund. In den meisten Fällen ist es, da das Produkt kaputt, oder nicht so ist wie beschrieben. Andere Farbe ect. Aber ein Grund ist erforderlich. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt vorher schon kaputt war, und ab sechs Monaten bis einem Jahr ist der Käufer in der Beweispflicht.

3. Willst du mich jetzt verarschen? Zeig mir einen Händler der dir die Ware mitgibt ohne das du bezahlt hast. Vorallem bei Onlinekäufen. Also jetzt wirst du aber lächerlich. 
Es gibt nur eine Version die erst Abschicken, und dann bezahlen. Und das ist "Nachnahme" und selbst da wird dir die Ware auch erst gegeben, wenn du dem Postboten das Geld gegeben hast. 
Nur Dienstleistungen machen es so, dass du erst bezahlst, wenn die Leistung erbracht ist. Bei Produktkäufen bezahlst du immer erst, bevor du was bekommst.

4. Ok. Da hab ich mich was schwammig ausgedrückt. Es kommt kein Kaufvertrag zustande den irgendeiner der beiden Parteien rechtlich verfolgen würde. Technisch hast du einen Kaufvertrag. Der besteht seit man auf kaufen geklickt hat, oder gesagt hat, das man es haben will. Doch wenn man auf der Kippe steht. Ich hab noch nicht bezahlt, und er hat mir noch nichts gegeben, dann hindert niemand einem daran einfach zu gehen. So lange noch keiner Verluste hatte, wird sich auch keiner die Mühe machen irgendetwas zu machen.

Und jetzt nochmal. was war jetzt dein Grund so herablassend zu sein?

Denn jetzt nehmen wir mal deinen Beitrag auseinander. 

"1. stornieren kannst Du immer

2. stornieren hat nichts mit dem (alten) Widerrufs- und Rückgaberecht bei Online-Käufen zu tun

3. wenn Du stornierst, hast Du nicht von Deinem (möglicherweise vorhandenen) Widerrufs- und Rückgaberecht gebrauch gemacht.

4. da wir nicht wissen, was Du bestellt hast, kann auch keiner sagen, ob Du überhaupt ein Widerrufs- und Rückgaberecht  hast

5. bei einer Stornierung wird Dir der Händler aber idR Kosten auferlegen"

1. Nein man kann nicht immer Stornieren jedenfalls nicht ohne Folgen. Da dies nur geht bis die Ware in den Versand geht. Ab da gilt das Rückgaberecht. Stornieren fällt unter das Wiederrufsrecht.

2. Doch hat es da Stornieren der klare inbegriff des wiederrufens ist. Wenn man vom Widerrufsrecht gebrauch macht, dann ist der erste Schritt die stornierung des Kaufvertrages. Hört sich sogar dämlich an, weil wir für gewöhnlich Stornieren nicht sagen, sondern schreiben. Aber es bedeutet beides das gleiche, nur umfasst der Widerruf ein breiteres Spektrum.

3. dein 2 und 3 ist im Endeffekt das gleiche, aber leider somit genauso falsch. Beim Stornieren hat man vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Es ist richtig, dass nicht das Rückgaberecht greift, da dieses erst in Kraft tritt, wenn man ein Produkt hat, welches man zurückgeben kann.

4. Das Widerrufs und Rückgaberecht greift bei jedem Kaufvertrag, JEDEM. Nur der Umfang ist ein anderer. denn nur beim Fernabsatzvertrag hat mein ein Uneingeschränktes 14 tägiges Widerrufs-  und Rückgaberecht.

Aber es bleibt egal ob du nun ein Eis von der Eisdiele, oder den Porsche im Autohaus gekauft hast. Du hast immer eine Möglichkeit Gebrauch vom Widerruf- und Rückgaberecht gebrauch zu machen. Nur der Umfang und die Abwicklung ist anders.

5. Das muss Vertraglich festgesetzt sein. Du hast Recht. In den meisten Fällen wird ein Verkäufer einem eine Stornierung in Rechnung setzen, doch auch dies muss Vertraglich geregelt sein, und oder in den AGB's des Online Händlers stehen. Ist dies nicht festgelegt. Dann bleibt der Verkäufer drauf sitzen, da Unklarheiten in einem Vertrag niemals zum Nachteil desjenigen ausfallen dürfen der ihn nicht aufgesetzt hat. Deswegen klärt die Verkäufer Partei auch ab, dass man den Vertrag verstanden wurde. Wenn man das hat oder es zumindest angibt (Auf OK klicken, nachdem man die AGB's gelesen hat) dann ist dies rechtsgültig. 

Mal im Ernst. Kein Plan von irgendwas haben, aber andere Versuchen vorzuführen. Wie alt bist du ? 10 mit der Reife von nem 5 jährigen? Wenn du erwachsen, hättest du echt mal jemanden haben sollen, der dir Manieren beibringt.

Einen schönen Tag wünsche ich.

 

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tinalisatina  27.07.2017, 19:35
@Pterrordax

Und jetzt nochmal. was war jetzt dein Grund so herablassend zu sein?

Sorry, wenn das herablassend rüberkam. Ich wollte nur wissen, warum Du mit einer solchen verbalen Selbstsicherheit so viel Unsinn verzapfst. Ich erklärs aber gerne nochmal.

Zuerst wieder ich, also meine Ziffern.

1. Gut, lassen wir Dir die Wortwahl. Die hast Du zwar exklusiv für Dich, aber egal. Da es in der Frage um "Bestellung" und "E-Mail" geht, spielt ein "persönlicher Kaufvertrag" hier sowieso keine Rolle.

2. Am besten mit einem Zitat, damit Du Dich erinnerst: Du kannst von allen nicht persönlichen Kaufverträgen innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten.

Das ist schlicht und einfach falsch! Dass Du dann noch die Sachmangelleistung aufführst, macht es nicht besser. Die hat da ja gar nichts mit zu tun.

3. Nein, will ich nicht. Aber ich muss gestehen, dass ich jetzt weiß, dass Du nicht viel Erfahrung hast mit Online-Versand. Ich geb Dir einen Tipp: Ich kauf grundsätzlich auf Rechnung ;-) Das machen nicht alle Händler. Aber ich muss auch nicht bei allen kaufen.

4. Na ja, das scheint jetzt angekommen zu sein. Auch wenn das, was Du da hinterherschiebst, mit "keinen Verlust gemacht" und so, wieder jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. In der Geschäftswelt ist genau geregelt wann ein Vertrag zustande kommt und wann nicht.

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tinalisatina  27.07.2017, 19:53
@Pterrordax

Und jetzt gerne zu den anderen Punkten.

1. Doch, man kann immer stornieren. Hast Du selbst geschrieben. Mit Deinem "jedenfalls nicht ohne Folgen". Ist übrigens genau das, was ich auch geschrieben habe. Aber im Ärger ...

2/3. Nein, wenn ich einen Auftrag storniere, dann ist das etwas anderes, als wenn ich von meinem (früher so genannten) Widerrufs. und Rückgaberecht Gebrauch mache. Was "man" gewöhnlich irgendwie schreibt oder sagt, keine Ahnung, was Du damit meinst, ist egal. Es geht hier ja wohl um die rechliche Grundlage.

4. Aua!

Das Widerrufs und Rückgaberecht greift bei jedem Kaufvertrag,

Wenn Du mir dazu einen Hauch von Paragraph im BGB sagen kannst, hast Du einen Wunsch frei.

5. Nein, das muss nicht vertraglich geregelt sein. Das kann in den AGB anders vertraglich geregelt sein, als das schon i, BGB geregelt ist.

Und nun mal ehrlich, bei Dir kann man schon gar nicht mehr von einem Plan sprechen. Das ist geballtes Stammtischhalbwissen ohne die Muse, sich wenigstens irgendwie mal schlau zu machen. Und Deine Manieren bestehen in Rechthaberei und mit Sand schmeißen, weil man nicht zugeben will, dass man keine Ahnung hat von dem, was man schreibt.

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Pterrordax  27.07.2017, 19:59
@tinalisatina

Was ist daran falsch?
Es ist Gesetz, dass man von allen Kaufverträgen, egal welcher Art die mit einem Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein zwei Wöchiges Widerrufsrecht haben. Nur Händler die dieses Kommunikationsmittel als Ausnahme nutzen müssen, sind davon ausgeschlossen. Wie ein Händler der sonst nur in seinem Laden verkauft, aber jetzt mal für einen Kunden was verschickt. Aber sonst gibt es da keine Ausnahme.


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tinalisatina  27.07.2017, 20:51
@Pterrordax

Erstens schickst Du jetzt die "Fernkommunikationsmittel" hinterher. Bisher hast Du das noch bei allen Kaufverträgen haben wollen.

Und zweitens ist es eben immer noch falsch. Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. Aber die suchst Du Dir bitte selbst raus.

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soedergren  28.07.2017, 11:27
@tinalisatina

@Pterrorday, du schreibst "Es ist Gesetz, dass man von allen Kaufverträgen, egal welcher Art die mit einem Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein zwei Wöchiges Widerrufsrecht haben." Und genau das ist leider falsch!

Auch beim sog. Fernabsatz gibt es reihenweise Ausnahmen, die sogar im Gesetz selbst definiert werden. Schau dir mal u.a. § 312g BGB an.

Da wir hier nicht wissen, was genau bestellt wurde, kann zu einem eventuellen Widerrufsrecht überhaupt keine Aussage gemacht werden.

Dann: "Ich habe nie gesagt, dass man nicht von ihnen zurücktreten kann." - das wurde auch nicht behauptet, du hast da einfach ein "nicht" hineingelesen, welches gar nicht da steht.

Es gibt zudem auch in der Onlinewelt reihenweise Händler, die auf Rechnung verkaufen. Nur einige wenige Beispiele: Bonprix, Otto (alle Inkarnationen), s.Oliver, Galeria Kaufhof, Weltbild, Saturn, ATU, Allyouneed Fresh und sogar Amazon (!) - und Hunderte weitere.

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Wenn du die Ware noch nicht bezahl hast, dann wird dir der Händler die Ware auch nicht schicken.

Auch so hast du nach ERHALT der Ware noch 14 Tage Zeit die Bestellung zu widerrufen.

Du kannst also auch bei einem anderen Händler bestellen.

1. stornieren kannst Du immer

2. stornieren hat nichts mit dem (alten) Widerrufs- und Rückgaberecht bei Online-Käufen zu tun

3. wenn Du stornierst, hast Du nicht von Deinem (möglicherweise vorhandenen) Widerrufs- und Rückgaberecht gebrauch gemacht.

4. da wir nicht wissen, was Du bestellt hast, kann auch keiner sagen, ob Du überhaupt ein Widerrufs- und Rückgaberecht  hast

5. bei einer Stornierung wird Dir der Händler aber idR Kosten auferlegen