Kann ich den DSL Vertrag widerrufen per Telefon?
Hallo erstmal,
Mein Mitbewohner und ich haben letzte Woche einen DSL Vertrag in Auftrag gegeben bei der Telekom. Diesen mochten wir aufgrund von Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt nicht klar waren, widerrufen.
Ich hab mich mit meinen Eltern unterhalten und im Netz recherchiert und wurde somit aufmerksam auf das 14-tägige Widerrufsrecht. Überall im Netz stand, dass dies schriftlich erfolgen muss (Email/Brief/Fax), was auch von meinen Eltern bestätigt wurde.
Jedoch sagt mein Mitbewohner mir gerade er habe mit der Telekom telefoniert und unseren Auftrag storniert. Kann das denn so stimmen?
7 Antworten
Hallo getgold,
schade, dass Ihr den Vertrag bei uns Widerrufen wollt. Ist die Entscheidung endgültig? Oder können wir etwas tun, um euch Umzustimmen?
Auch ich empfehle wie die anderen Nutzer den Widerruf auf den formellen und richtigen Weg auszusprechen. Widerruf
Nutzt ganz einfach das Formular dafür, dafür ist es da. Es sei denn, dein Mitbewohner hat vielleicht schon eine Bestätigung der Stornierung des Auftrages erhalten? Dann müsstet ihr natürlich nichts mehr tun.
VG Marco P.
Wenn die es so akzeptieren dann passt es.
Allerdings habt ihr keinen Beweis, dass es gemacht wurde. Ihr könnt also nächste Woche eine Rechnung erhalten und habt keine Chance zu beweisen, dass eine Kündigung erfolgt ist.
Am besten als Email nachsenden "ich bitte um schriftliche Bestätigung für meine soeben erfolgte Kündigung per Telefon"
Auch wenn du einen Vertrag im Fernabsatz geschlossen hast, musst du ihn SCHRIFTLICH kündigen oder widerrufen.
Vielleicht hat man ihm das auch am Telefon bestätigt. Wie will er das denn dann beweisen, wenn nächsten Monat die Rechnung kommt?
14tägiges Widerrufsrecht hast du online.
Wenn es in der Filiale gemacht hättest, hättest es nicht widerrufen können.
Zur Sicherheit schickst noch den Widerruf schriftlich.
Kann schon sein aber dann habt ihr keinen Nachweis das ihr wirklich storniert habt und die Telekom kann und wird es so drehen, dass es niemals einen Stornoauftrag gegeben hat.
Also macht es schriftlich und schickt den Brief mit Einschreiben mit Rückschein ab.
Dann seit ihr auf der sicheren Seite.