Kann ich bei saturn ein handy ohne kassenzettel zurück geben?
Ich habe ein handy gekauft, welches bei laufender musik, nach spätestens 10 min anzeigt, dass das Gerät überhitzt ist obwohl es nicht stimmt.Würde es gerne zurück geben habe aber den kassenzettel nicht mehr .
8 Antworten
Irgendeinen Beleg wirst du wohl oder übel brauchen, sonst könnte jeder die schimmlige Kartoffel vom Lidl beim Aldi zurück geben.
Es fängt schon damit an, dass ein Familienmitglied kein gültiger Zeuge ist. Selbst wenn dich ein Mitarbeiter erkennt muss sich dieser an die Vorschriften halten und den Beleg anfordern bevor er dir das Geld erstattet oder einen Ersatz raus gibt.
Ohne Beleg kannst Du weder umtauschen noch wegen Mangel reklamieren (was hier der Fall wäre).
Mal ehrlich.. jeder weiss, dass man den Bon für Garantie etc braucht, wie kann man den nicht aufheben?
Hast Du vielleicht mit Karte gezahlt, so dass die Buchung in einem Konto-Auszug zu sehen ist?
Mein vater hat den bon ausversehen weggeworfen als ich nicht zuhause war und ich hab in bar bezahlt
Also ich würde dann dein Vater die Schuld geben, er kann ja nicht einfach alles wegwerfen ohne zu wissen was man noch braucht. Solltest mit deinen Dad reden und ihn Schuldgefühl machen so das er dir die Hälfte auszahlt oder dir generell ein neues kauft. Würde ich machen.
Ohne Kassenbon kein Umtausch, sonst läßt sich nicht beweisen, daß das Handy auch dort gekauft wurde.
Demnach ist es ein Sachmangel. Dann kann Saturn nicht auf einen Kassenzettel bestehen. In irgendeiner Form muss den Kauf natürlich nachweisen. Das kann z. B. der Kontoauszug mit der Abbuchung der des Betrags bei Kartenzahlung sein, notfalls ein Zeuge ... wobei ein Verwandter kein "guter" Zeuge ist.
Allerdings wird das o. g. leider von vielen Händlern ignoriert. Da muss man erst mit Anwalt oder Verbraucherzentrale anrücken.
Du hast bei der Sachmängelhaftung aber erstmal kein Recht auf Rückgabe, sondern nur den Tausch in Neuware oder Reparatur ... das dann aber nach deiner Wahl.
Saturn kann es anhand der Seriennummer herausfinden. Du hast aber erstmal ein Recht auf Nachbesserung. Sowas wird isr nicht einfach getauscht ( das entscheidet aber der Hersteller, nicht der Händler ).
Wichtig für die SN, geh zu dem Markt wo du es her hast.
Du hast aber erstmal ein Recht auf Nachbesserung. Sowas wird isr nicht einfach getauscht (das entscheidet aber der Hersteller, nicht der Händler).
Nein. Man hat ein Recht auf Nacherfüllung! Der Käufer entscheidet ob Tausch in ein neues Gerät oder Reparatur.
🤣 nein der Verkäufer guckt in die Service infotheke am pc und dort stehen die Garantie Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Verkäufer entscheidet nix frei ( 15 Jahre life mitbekommen )
Ich weiss ... es ist aber ein meilenweiter Unterschied zwischen Garantie und gesetzlich vorgegebener Sachmängelhaftung. Dazu wurde hierzuforum genug ausführlich geschrieben und auch im WWW gibt es genügend Infos dazu.
Wie auch immer ... spätestens wenn man den Geschäftsführer verlangt, wird auch die Sachmängelhaftung beachtet ... und wenn das nicht hilft, gibt es halt eine E-Mail an die Zentrale und wenn das auch nicht fruchtet Anwalt oder Verbraucherzentrale ... das dann mit einer Kostennote versehen, denn der Händler hat alle Kosten zu tragen, die der Käufer aufwenden muss, um die Sachmängelhaftung durchzusetzen.
Aber wie gesagt ... meistens reicht es den Geschäftsführer höflich, aber nicht als Bittsteller diese Ereignisfolge aufzuzeigen.
kein Kunde bittet den Geschäftsführer höflich. Anwaltsschreiben hin oder her der MA macht das was innder Serviceinfotheke hinterlegt ist. Bei über 10.000 Artikeln sich einfach ausdenken was man macht und das 3 Kunden mit dem gleichen Produkt zb bei gleichen Fehler unterschiedlich behandelt werden geht auch nicht ( da würde krieg im Laden ausbrechen ). Aber jede möchte halt für sich eine einmalige Ausnahme...
Dass der "normale" Mitarbeiter sich an die Unternehmens-Leitfaden halten muss, ist klar. Dieser Leitfaden steht aber nicht über dem Gesetz. Garantie ist halt keine gesetzliche Sachmängelhaftung.
Wenn der Kunde mit dem Geschäftsführer spricht, kann einem auch relativ egal sein, was der Mitarbeiter da macht oder nicht macht.
Linktipp: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
Nein nicht an den Leitfaden sondern an den Verträgen mit den Herstellern aber das weisst du ja sicherlich auch besser. Du brauchst mir das nicht erklären habs 15 Jahre gemacht. Ich kenne auch die Pappenheimer und hab schon 1000 mal gehört das ein Displaybruch unter die normale Garantie fällt weil is ja von alleine kaputt gegangen. Ware wird entweder Gutgeschrieben oder zum Händler / Händlerwerkstatt geschickt und fertig
... und die Leitfäden resultieren aus den Verträgen (die diesbezüglich lediglich die Garantiebedingungen des Herstellers wiedergeben, soweit der Händler nicht individuelle Vereinbarungen wie eine Reklamationspauschale vereinbart hat)
Die Verträge mit den Herstellern sind aber sch.... egal, wenn der Verbraucher kommt und die gesetzlich vorgegebene Sachmängelhaftung einfordert.
Und ja ... ich weiss das sehr gut. Ein Teil meines Job ist es so ein Informationstool für die Reklamationsleitfäden mit Inhalt zu füllen und auch mit Lieferanten einen vernünftigen Reklamationsablauf zu finden.
Ich weiss auch auch, dass sowohl Einzelhändler wie auch Hersteller regelmäßig keine Ahnung von der Sachmänfelhaftung haben und oft auch nicht haben wollen.
Aber ich sehe schon ... ich habe eine umfangreiche Informationssammlung genannt, aber Du weißt es mit deiner "Erfahrung" besser.
Ich lasse es, du hast 0 erfahrung, hast nur 2 sachen gelesen und 0 Ahnung
Meìne schwester war beim kauf dabei gab es da nicht etwas das ein zeuge auch gilt ?