Kann ich als Arbeitnehmer nebenbei eine UG gründen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Muss der Arbeitgeber informiert werden ? Muss er erst sein OK dafür geben?

Grundsätzlich: Nein!

Du musst den Arbeitgeber nur informieren, wenn das vertraglich für die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung/eines Nebengewerbes vereinbart wurde oder wenn die konkrete Möglichkeit der Kollision mit berechtigten Interessen des Arbeitgebers besteht - das wäre dann der Fall, wenn die Nebentätigkeit/das Nebengewerbe eine Konkurrenztätigkeit wäre oder durch sie Deine Leistung im Hauptjob beeinträchtigt würde (z.B. durch Übermüdung).

Die weitere Möglichkeit, nämlich die Überschreitung der vom Gesetz festgelegten Höchstarbeitszeiten oder die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit, spielt - anders als bei einer unselbstständigen (als abhängigen) Nebenbeschäftigung - bei einer selbstständigen Nebentätigkeit keine Rolle (so wenig, wie sie es beim Computerspielen die ganz Nacht hindurch täte).

Nur dann, wenn die beiden obengenannten Möglichkeiten (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung des Hauptjobs) tatsächlich bestehen, darf der Arbeitgeber die Gründung einer UG als selbstständiges Nebengewerbe/die Aufnahme einer Nebentätigkeit verbieten.

Die Gründung einer UG brauchst du nicht vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

(Ausnahme: die UG steht in Konkurrenz zu deinem AG)

Wenn du allerdings für die UG arbeitest, dann schon.

Familiengerd  03.01.2020, 18:31
Wenn du allerdings für die UG arbeitest, dann schon.

Auch dann nicht (siehe meine eigene Antwort)!

Im Übrigen wäre es auch widersprüchlich, zwischen Gründung einer UG und Arbeit dort zu trennen.

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1strabag  03.01.2020, 22:20
@Familiengerd

Überhaupt nicht.

Ein Gesellschafter ist etwas ganz anderes als ein Geschäftsführer/Arbeitnehmer.

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Familiengerd  03.01.2020, 23:25
@1strabag

Ach! Tatsächlich? Ja, wer hätte das denn bloß gedacht!

Aber wo ist denn hier von einem "nur" Gesellschafter die Rede?

Außerdem muss der Arbeitgeber es nicht hinnehmen, dass einer seiner Arbeitnehmer Gesellschafter eines konkurrierenden Unternehmens ist.

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1strabag  04.01.2020, 10:08
@Familiengerd

echt?

Ja, tatsächlich.

Weil es aus der Frage nicht hervorging.

Während ein gewisser Familiennerd beides in einen Topf geworden hat.

Und das mit der Konkurrenz hatte ich geschrieben, wenn sich meinen Beitrag genau durchliest kommt man darauf.

Versprochen.

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Familiengerd  04.01.2020, 10:36
@1strabag
Weil es aus der Frage nicht hervorging.

Ob der Fragesteller Gründer, Gesellschafter oder Arbeitnehmer einer UG ist, spielt für das von mir Gesagte keine Rolle.

Im Übrigen ist diese Erwiderung von Dir ziemlich sinnfrei.

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1strabag  04.01.2020, 10:50
@Familiengerd

Es spielt eben doch eine Rolle.

Als Gesellschafter brauche ich nie (!) die Genehmigung meines AG (außer bei Konkurrenzhandlungen).

Ich kann mich an unendlich vielen Kapitalgesellschaften beteiligen ohne meinen AG jemals informieren zu müssen.

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Familiengerd  04.01.2020, 11:03
@1strabag

Da hast Du selbstverständlich Recht.

Von daher war meine Aussage "Ob der Fragesteller Gründer, Gesellschafter oder Arbeitnehmer einer UG ist, spielt für das von mir Gesagte keine Rolle." zu undifferenziert, weil sich diese Gleichsetzung nur auf Konkurrenzunternehem/-Tätigkeit bezieht.

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