Kann Ich (18) mit meiner 16 Jährigen Schwester in einen FSK 18 Film?
Ich (18 Jahre) und meine Schwester würden gern in einen Film gehen der erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Dementsprechend habe ich gegoogelt ob ich die Begleitperson für meine Schwester sein kann. Ich habe mich übers Internet informiert, aber überall steht was anderes. Deswegen würde ich gerne wissen ob das gehen würde?
6 Antworten
Nein das geht leider nicht. Sie darf mit dir bis nach Mitternacht im Kino sein, wenn ihr einen Einverständniserklärung von euren Eltern habt aber an der FSK kann man damit nichts drehen.
Es gibt nur die Ausnahme für Kinder von 6-11 in Filme ab 12 zu gehen, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist aber für andere Altersgruppen gibt es keine Ausnahme.
Nein, deine Schwester darf erst in einen FSK 18 Film, wenn sie 18 ist. Ausnahmen gibt es nur bei FSK 12 ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Wenn sich das Kino an das Jugendschutzgesetz § 11 hält ist die Antwort ganz einfach: Mit 16 darf sie nur in Filme rein, die für ihr Alter freigegeben sind, d.h. alle Film ab 0/6/12/16 Jahren sind erlaubt, Filme ab 18 Jahren sind für sie Tabu.
Nein. Wenn der Film ab 18 Jahren freigegeben ist, dann darf deine 16 Jährige Schwester da nicht rein. Auch nicht mit Begleitperson, den Eltern, der schriftlichen Erlaubnis der Eltern samt Beglaubigung durch den Notar oder dem Halben Seniorenheim, sodass der Altersdurchschnitt über 80 liegt.
Nein, du darfst deine Schwester nicht mit ins Erotikkino nehmen. Auch mit Einverständniserklärung eurer Eltern oder fünf weiteren Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, nicht.