Kann eine OHG ein Formkaufmann sein?
In meinem Schulbuch steht folgende Aufgabe:
Eine OHG ist als Großgewerbe eingerichtet.
Handelt es sich um ein Form- Ist- o. Kannkaufmann?
2 Antworten
Die OHG ist Formkaufmann gem. 105 HGB.
Die OHG ist auch Kaufmann gem. Paragraph 1 HGB. Ob sie in dem betr. Fall Ist oder Kannkaufmann ist, kann man nicht entscheiden, weil man nicht weiß, ob ein in kaufm. Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig wäre .
Den Ausdruck " Grossgewerbe" gibt es im deutschen Recht nicht. Soll will andeuten, dass ein in kaufm. Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig wäre. Die OHG wäre dann Ist Kaufmann.
Dann ist sie kein Kaufmann, sondern eine BGB Gesellschaft. Sie kann sich dann aber freiwillig eintragen lassen, wird dann zur OHG und Kaufmann im Sinne des HGB. Sie ist dann Kannkaufmann.
Würde sie sich nicht eintragen lassen, dann wäre es eine GbR oder?
Deine OHG ist Istkaufmann (§ 1 HGB).
Formkaufleute sind juristische Personen wie GmbH, AG etc.
Wie wäre es, wenn die OHG kein kaufm. Art und Weise eingerichtet Geschäftsbetrieb notwendig wäre?