Kann eine Mutter ihrer 15jährigen Tochter ohne Grund verbieten einen Freund zu haben?

12 Antworten

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Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.

Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.

Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.

Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.

Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.

Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.

Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.

Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.

Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.

Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.

Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.

Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.

Gruß Michael

Können Sie mir die Paragraphen schicken, in denen ausdrücklich steht, dass die Eltern nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihrer minderjährigen Kinder haben? Das würde ich gern ausdrucken und einigen Eltern vorlegen.

Meiner Freundin wird von ihren Eltern nämlich verboten mich zu besuchen.

Ihre Eltern hätten sicher auch eine Beratungsgespräch nötig, denn Sie schränken ihre Tochter stark ein. Sie fühlt sich seelisch verletzt und ich möchte etwas dagegen unternehmen.

Kann man sich mal in einem Privatchat unterhalten? Ich möchte keine Details jetzt öffentlich preisgeben.

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rede mit deiner mutter. Rein gesetzlich her ist deine Mutter deine Vorgesetzte... Dein Vormund. Aber ich bin sicher das wenn du sie mal in eine rruhigen minute darauf ansprichst wird sie dir sagen warum sie etwas dagegen hat. Ich finde zumindest das es völlig ok ist mit 15 einhalb einen Freund zu haben!

Ich hab gefragt: kein Freund bis du 16 bist. Und ich denke dann wird sie es immer noch nicht wollen

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Frag sie vernünftig warum dein Freund nicht kommen darf? Nicht scheiend oder zornig sondern ruhig. Viel. hat sie Angst das du mit ihm schläfst und sie findet dich noch zu jung dazu? Und ja, man wird in deinem Alter auch in einem halben Jahr reifer.

Was ich noch fragen wollte? ist dein Freund älter bzw. viel älter als du. Das könnte auch der Grund dafür sein.

Lg. Roxy01

Er ist genauso alt....

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@bluechocolate

Tja, wie gesagt, frag sie warum er nicht kommen darf. Sie wird dir doch dann sicher einen vernünftigen Grund dann nennen.

Ich wünsch dir alles Gute. Roxy01

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Ich denke das kann sie, weil du noch minderjährig bist.Und ich denke das wenn deine Mutter mit der Beziehung nicht einverstanden ist das die Beziehung nicht wird auch wenn du ihn liebst.Ist deine Mutter fest entschlossen? Wenn ja dann kann sie niemand umstimmen...

Viel Glück ;)

Da deine Mutter deine Erziehungsberechtigte ist, darf sie dir den Umgang mit einer Person verbieten. Aber wenn du ihn in der Schule siehst, dann ist das außerhalb ihrer Reichweite :) Versuch bis du 16 bist damit klar zu kommen, das du ihn nur in der Schule und vielleicht mal bei ihn sehen kannst.