Kann die Bewährung widerrufen werden, wenn ich die Therapie nach 43 Tagen beende?
Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde letzte Woche Dienstag bedingt entlassen mit der Auflage, eine Therapie zu machen. Die AOK hat eine Dauer von 43 Tagen genehmigt, was ich dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gezeigt habe. Daraufhin wurde mir die bedingte Entlassung genehmigt. Jetzt bin ich in der Therapie, und die Therapeutin meinte, ich müsste wahrscheinlich länger als 43 Tage bleiben. Was passiert, wenn ich dies ablehne und nur die 43 Tage bleibe, wie von der AOK genehmigt? Kann der Richter dann meine Bewährung widerrufen, und muss ich die restlichen 4 Monate absitzen? Ich plane, nach den 43 Tagen eine ambulante Therapie mit Gesprächen zu machen.
Danke für eure Antworten.
1 Antwort
Dann finde mal einen Therapeuten der dich sofort aufnimmt.
Die Wartelisten sind sehr lang und bis zwei Jahre Wartezeit keine seltenheit
Wenn du Bewährungsauflagen hast und diese nicht einhalten tust. Musst du eben absitzen