Bewährungsauflage Therapie erfüllt oder nicht bitte um Hilfe?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem ich befinde mich mommentan auf einer Suchttherapie da ich nach 2/3 Entlassung aus Haft die Auflage bekommen habe Eine Stationäre Suchttherapie und die empfohlene nachsorge abzuschließen mit der Therapie bin ich in wenigen Wochen fertig nur verlangen die Therapeuten nun von mir noch eine Sozialtherapie zu machen da sie mich sonst nicht meine jetzige reha beenden lassen, habe jetzt erstmal zugesagt da mir gesagt wurde ich schließe die Reha normal ab und wechsle dann "Freiwillig" in die Sozialtherapie
Meine Frage wenn ich die Sozialtherapie nach 3-4 Wochen Abbreche, wird dies dann als Verstoß gegen meine Weisungen der Bewährung gesehen werden obwohl ich die Reha abgeschlossen habe, zudem würde ich mich selbst um eine Ambulante Nachsorge kümmern.
Ka0nn meine Bewährung widerrufen werden oder überhaupt als Verstoß gewertet werden?
2 Antworten
Offenbar sehen Deine derzeitigen Therapeuten Handlungsbedarf und werden die dringende Empfehlung zusätzliche Sozialtherapie mit in den Abschlussbericht aufnehmen.
Den bekommt auch die Staatsanwaltschaft und die Strafvollstreckungskammer in Kopie, die sich dann damit befassen.
Kein Risiko gehst Du ein, wenn Du Dich kooperativ zeigst und diese Sozialtherapie bis zum Abschluss durchziehst und nicht an irgendwelche Tricksereien denkst.
Das kommt zunächst darauf an was in dem 2/3 Beschluss der StVK steht. Es kann sein das es entsprechende Formulierungen bezüglich einer "Nachsorge" gibt, sowas ist nicht unüblich. Dann ist natürlich wichtig was im Abschlussbericht der Therapieeinrichtung steht.
Selbst wenn das nicht so gefordert wird und kein Widerruf erfolgen kann, macht es keinen besonders kooperativen Eindruck.
In meinem Beschluss steht Abschluss der Suchttherapie und die empfohlene Nachsorge ich würde mich vor Abbruch jedoch um eine Ambulante nachsorge kümmern und habe sowieso vor nach Österreich zu ziehen natürlich nach Absprache mit dem Gericht