Kann der YouTuber einen wegen Reupload anzeigen?
Hey, ich habe vor kurzem auf YouTube ein Video gesehen, wo ein YouTuber was peinliches gemacht hat, hab die peinliche Sache einfach so aufgenommen und später gemerkt, dass er das Video neu ohne die Stelle hochgeladen hat.
Dann hab ich ihm meine Aufzeichnung geschickt und dazu geschrieben ,,was gibst du mir, damit ich es für immer lösche?"
Er hat geantwortet, dass er mir nichts gibt und es sperren lässt und mich anzeigt, wenn ich es hochlade
Jetzt meine Frage: kann er mich wirklich anzeigen, wenn ich es hochladen und als Titel z.b. ,,WTF! BIGGEST FAIL OF ... " nehme? (Der YouTuber ist 50k groß)
Ein Strike oder BANN von YouTube wär mir egal, aber kann er mir sonst irgendetwas tun?? Bitte nur antworten wenn ihr euch 100% sicher seid
3 Antworten
Zunächst ist jedes annähernd kreative Werk urheberrechtlich geschützt und darf ohne vorherige Zustimmung nicht weiterveröffentlicht werden.
Du begehst somit grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung.
Wenn der Urheber (Autor) des Videos es dir dann auch noch ausdrücklich verbietet, das Video hochzuladen, machst du dich doppelt strafbar.
Eine privatrechtliche Anzeige ist daher jederzeit möglich.
Du bist als noch-nicht-Volljähriger generell vertreten durch deine Eltern / Erziehungsberechtigten; solltest ab 14 Jahren allerdings schon alleine im Internet klar kommen. Ich gehe davon aus, dass das auch so angenommen wird, somit wärst du natürlich Schuld. Die Jugendstrafe wird aber nicht mit Gefängnis enden. :)
In den meisten Fällen passiert eh nicht viel, es gibt ja auch schlimmere Sachen. Aber in deinem Alter sollte man nicht so handeln, ehrlich gesagt.
Sowas zu machen ist einfach richtig unhöflich und gehört sich nicht
Grundsätzlich ist das Erpressung, aber denke die meisten schieben nur ne Welle... wenn du was online stellst was dir nicht gehört ist das noch Urheberrechtsverletzung.
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Da du damit ja kein Geld verdienst eher weniger Strafe. Einmalig meistens auch nur einen auf die Finger. Meistens Geldstrafe, aber diese ist auch Einkommensabhängig.
ja. ist ja mit uhrheberrecht geschützt
Und wie könnte meine Strafe ausfallen wenn ich 16 bin und noch zur Schule gehe