Kann der Vermieter mich kündigen obwohl ich die Türe schließe aber die dame?
Vermieter schickte mir erste Abmahnung wegen hausfriedenstörung im Dezember ,wegen beleidigung ,
bei der nächsten will er mich kündigen ,
ich lasse die Hauseingangstüre tagsüber offen das gefällt dem nacbbarin 71 nicht er hat mich gestern an den vermieter angeschwärzt , sie telefoniert auf dem Balkon und sagt zum Vermieter ja er macht das weiter , also damit meinte sie das ich Haustüre offen lasse , doch seit 16.06.2025 lasse ich die Türe nicht mehr offen ,
aber seit gestern Abend 16.06.2025 habe ich angst die dame hat mich angeschwärzt , nicht das der Vermieter mich jetzt kündigt was kann ich da machen ?
2 Antworten
doch seit 16.06.2025 lasse ich die Türe nicht mehr offen
... und heute ist der 18.06.. Das hast Du damit schon wirklich lange durchgehalten....
Weiter so!
Grundsätzlich: Die erste Abmahnung war wegen einer Beleidigung. Also eine ganz andere Sache. Wegen der Haustür ist zuallererst die Frage, ob es in der Hausordnung eine klare Anweisung gibt, dass die Haustür stets geschlossen zu halten ist. Wenn ja, hast Du fortlaufend gegen die Hausordnung verstoßen, was Grund genug für eine Abmahnung wäre, nicht aber für eine Kündigung aufgrund der früheren Abmahnung.
Beides sind Vertragsverstöße, liegen aber zeitlich so weit auseinander, dass sie nicht in Zusammenhang gebracht werden können. Ich vermute mal ganz stark, dass kein Gericht einer Räumungsklage zustimmen würde.
Vermieter schickte mir erste Abmahnung wegen hausfriedenstörung im Dezember ,wegen beleidigung ,
Hier würde ich zurückschreiben, das er die Vorwürfe konkretisieren soll, und angeben soll um welche mutmaßliche Beleidigung es sich handeln soll.
nicht das der Vermieter mich jetzt kündigt was kann ich da machen ?
Rechtlich müssen Sie erst reagieren, wenn der Vermieter eine Räumungsklage einreicht. Dann müssen Sie sich gegen diese Verteigigen. Der Vermieter muß dann die Kündigungsgründe vortragen. Sie können bei falschen Aussagen natürlich widersprechen und dann muß der Vermieter den Sachverhalt beweisen.
Und die Hauseingangstür sollte man stehts geschlossen aber nicht abgeschlossen halten ( es sei denn es ist ein Panikschloss, das sich auch abgeschlossen von innen öffnen läßt).