Kann der Vermieter mich fristlos kündigen und wenn ja, was kann ich dagegen tun?

2 Antworten

Schreib das ganze nochmal in Deiner Muttersprache und lass es von einem Übersetzungsprogramm übersetzen. So versteht das keiner, bzw. es ist viel zu mühsam, sich zusammen zu reimen, was Du überhaupt meinst. Dann reimt man womöglich falsch und antwortet dann auch falsch. Tut mir leid. Mach Euch nochmal die Mühe!

Was der schelm schreibt, ist im Übrigen auch kein schlechter Rat. Einfach mal abwarten, ob eine Kündigung kommt.


Princes94466 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 13:56

Im Jahr 2024 haben wir dem damaligen Hauseigentümer erneut unser Schimmelproblem geschildert. Daraufhin wurde eine Frist vereinbart, bis zu der wir den Schaden beseitigen sollten. Diese Frist haben wir damals etwas verlängert und den Schimmel schließlich im Januar an einer Stelle entfernt. Dies haben wir dem Eigentümer auch mitgeteilt und vor Ort gezeigt.

Seit Dezember 2024 tritt jedoch erneut ein Schimmelproblem auf, diesmal in der Toilette. Ursache dafür ist ein Defekt an der Lüftungsanlage. Der Eigentümer weigert sich allerdings, diesen neuen Schaden zu beseitigen, weil die Meldung unserer Meinung nach angeblich nicht rechtzeitig eingegangen sei.

Der Eigentümer hat uns nun eine neue Frist bis zum 04.07. gesetzt. Diese Frist können wir jedoch nicht einhalten, weil wir berufsbedingt sowie aufgrund von Urlaub nicht immer tagsüber zuhause sind, sondern erst am Nachmittag. Deshalb haben wir ihn gebeten, die Frist bis Ende September zu verlängern, damit die Beseitigung und eine Besichtigung möglich sind. Der Eigentümer zeigt sich jedoch nicht kooperativ und droht uns mit einer Kündigung.

Wir haben bereits versucht, Unterstützung beim Mieterverein zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Auch ein Rechtsanwalt hat uns geraten, erneut das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen, ihm die Situation darzulegen und auf eine Antwort zu warten. Laut dem Anwalt kann uns deshalb auch nicht einfach gekündigt werden.

Falls noch weitere Fragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich habe mich erneut extra dran gesetzt und es besser gemacht…..

bwhoch2  27.06.2025, 14:19
@Princes94466

Super! Jetzt kann man es sehr gut verstehen.

Mein Vorschlag: Teilt dem Vermieter zwei oder drei konkrete Termine mit, an denen die Handwerker kommen können. Da soll er sich dann einen aussuchen. Macht das unbedingt schriftlich, damit Ihr ggf. einen Nachweis habt, falls der Vermieter doch noch meint, dass er Euch deswegen kündigen kann.

Grundsätzlich ist es rechtlich so, dass der Vermieter die Mietsache in dem Zustand erhalten muss, zu dem Ihr sie irgendwann bekommen habt. Schönheitsreparaturen können zwar mit dem Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, aber Mängelbeseitigung, auch wenn Ihr sie verursacht habt, ist zunächst einmal seine Sache.

In diesem Fall seid Ihr offenbar nicht schuld. Allenfalls dann, wenn Ihr den Schimmelschaden, bzw. den Defekt der Lüftungsanlage nicht rechtzeitig gemeldet habt. Das ist dann aber schon wieder ein ganz anderes Thema.

Fazit: Der Vermieter muss den Mangel beseitigen, egal, wer schuld ist. Ihr müsst Gelegenheit dazu geben. Dazu seid Ihr verpflichtet. Deswegen macht ihm Terminvorschläge.

Ich bin kein Rechtsanwalt. Meine Einschätzung beruht auf den eigenen Erfahrungen.

Princes94466 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 14:44
@bwhoch2

Ausziehen wollen wir nicht aber das wird langsam zu unserer Wahl glaube. Aber danke für deine Tipps werde ich so versuchen umzusetzen

Ich verstehe nicht, warum ihr den Schimmel selbst beseitigen sollt. Das ist Aufgabe des Vermieters. Ihr solltet in den Mieterverein eintreten. Kündigen kann er euch nicht, es sei denn, es ist ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter mit wohnt.