Kann der Bundespräsident den Bundeskanzler entlassen?

Velbert2  13.09.2022, 20:33

Erlassen? Nein. Nur Gesetze kann man erlassen.

tarvitsenapua 
Fragesteller
 13.09.2022, 20:34

Ups, ich meinte entlassen. Danke fürs Berichtigen.

1 Antwort

Schau hier:

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des  Bundespräsidenten vom  Bundestag gewählt, anschließend vom Bundespräsidenten ernannt und durch den  Bundestagspräsidenten vereidigt. 

Nachtrag wegen Ups, ich meinte entlassen. Danke fürs Berichtigen.:

Vor Ablauf der  Legislaturperiode kann ein Bundeskanzler nur durch ein  konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden: Dazu muss der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger wählen. Für den Fall, dass ein Bundeskanzler stirbt oder zurücktritt, gibt es keine Regelung; mit dem Ende der Kanzlerschaft endet auch die Bundesregierung. Die Verfassung kennt aber die Regelung, dass der Bundespräsident einen Bundesminister bittet, bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterhin die Geschäfte zu führen. In der Vergangenheit hat man diese Regelung als Vorbild dafür genommen, dass ein Bundesminister geschäftsführend als Bundeskanzler amtierte.

Also nein, der Präsident kann dies nicht.

tarvitsenapua 
Fragesteller
 13.09.2022, 20:33

Das geht nicht auf meine Frage ein. Kann er ihn nun entlassen oder nicht?

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Velbert2  13.09.2022, 20:36
@tarvitsenapua

Im Prinzip ist es ganz einfach. Wer ihn gewählt hat kann ihn auch wieder "entlassen".

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