Kann das sein das die gesetzliche Betreuung meist verlängert wird beim Amtsgericht oder hat man da Glück damit das mal aufgehoben wird?
2 Antworten
Vorläufige Betreuung gilt für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird vom Betreuungsgericht neu bewertet und entschieden.
Wird die Notwendigkeit weiterer Betreuung festgestellt, erhöht sich die Gesamtbetreuungsdauer auf 7 Jahre und dann erfolgt erneute Prüfung durch das Gericht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Da wird der individuelle Fall berücksichtigt.