Kann das jugend amt mich zwingen in eine wohngruppe zu gehn
Hallo ich habe ein GROSSEN PROBLEM und zwar seit einigen jahren streite ich mich mit meiner mutter weil sie am wochenende immer so viel trinkt und mich auch schlägt (aber nur wen sie getrunken hat sonst nicht ) jeden fals wohne ich deswegen in moment bei meiner schwester (27 3 kinder verheiratet man arbeitet ) meine schwester hat auch ne ausbildung zu erzieherin arbeitet in moment grad nur nicht wegen mutterschafts urlaub also es keine assis oder so ^^ jeden fals möchte meine mutter nicht das ich bei ihr wohne und das jugend amt will das ich in eine wohngruppe gehe (wo ich auch schon probe wohn gemacht habe das resultat war das ich die ganze nacht brechen muste weil mir es dort nicht gut ging ) inzwischen ist das vor gericht darf das jugen amt mich zwingen in eine wohngruppe zu gehn ich bin 16 jahre alt und bin der meinung das ich das schon für mich selber entscheiden könnte ich würde bevor ich zu meiner mutter gehn würde zwar noch ihn ne wohngruppe gehn aber trotzdem ist das nur wirklich für mich eine option wen anders WIRKLICH NICHT GEHT!!
11 Antworten
Normal nicht...wenn ich an meine Ausbildung zurueckdenke,wahren da genug 16 jaehrige die allein und weit weg von Daheim gelebt haben......
Ich denke schon, dass wenn deine Entwicklung bei deiner Mutter definitiv gehemmt wird und sie dich körperlich züchtigt, kann das Jugendamt dein Lebensmittelpunkt in eine Jugend-WG verlegen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass deine Schwester das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht für dich beantragen kann!!!
hat sie ja schon nur das jugen amt und meine mutter ist ja dagengen weil meine mutter behauptet hat das meine schwester wegen einer alten geschichte 15 jahre herr immer noch sauer auf sie ist und ihr nur eins auswischen will
ich war schon beim kinderschutz bunt meine mutter hat das sorge recht und das jugenamt steht nicht hinter mir ich habe meine wünsche schon mehr mals geh äusert die vom kinderschutzbund fänd das mit meiner schwester eine gutte optoin aber angenommen ich würde mich einfach weigern in eine wohngruppe zu gehn einfach immer wieder abhauen dan waäre es doch noch besser wen ich bei meiner siss wohen würde als unter na brücke ^^ und meine beiden schwestern sind auch schon mit 16 ausgezogen und da hatte das jugen amt auch kein problem sie hatten genau die gleichen probleme wie ich
Falls du eine Ausbildung anfängst, könntest du in einem Lehrlingsheim wohnen, das machen viele und ist sowas wie ein Internat. Echt super dort, angenehmes Wohnklima etc. und du kannst dir aussuchen mit wem du im Zimmer bist.
Letztendlich entscheidet das Gericht, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht (heißt wirklich so) bekommt. Nach dessen Maßgabe hast Du Dich dann zu richten. Stelle aber vor Gericht die Situation ausführlich und möglichst sachlich dar, beantrage ev. im Vorfeld, dass das Jugendamt die Wohnsituation bei Deiner Schwester prüft und und drücke die Daumen! Wenn aber alles so wie beschrieben ist - warum sollte das Jugendamt eine teure Wohngruppe einer geregelten Situation bei der Schwester vorziehen?