kaninchen im wald begraben

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Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden.

Nur in Bremen ist das ganz verboten.

Im Wald darf man's eigentlich nicht und im Garten auch nur wenn es dein eigener ist, soweit ich weiß!

Solange der Wald kein Naturschutzgebiet ist, wird niemand etwas dagegen haben. Auf dem eigenen Grundstück darfst Du es auf jeden Fall.

Können kannst du sicher, dürfen darfst du nicht.

Wenn du es trotzdem machst, grabe bitte tief genug, damit nicht der nächste schnüffelnde grabende Hund zum Grabschänder wird...

Bei Kleintieren im eigenen Garten gibt es allerdings glaub ich kein Verbot - frag mal deinen Tierarzt, der muss es wissen.

Na ja, offiziell ist es nicht, aber wenn du es tust, dann tiefer als 80cm sonst kommen Füchse, Marder, etc. zum Abendessen.

MfG Ursusmaritimus