Kaffeepulver und Pfeffer?
Kann man mich dafür strafrechtlich Belangen wenn ich jemanden Pfeffer in das Kaffeepulver mische ?
2 Antworten
Nö, es sei denn jemand, der es trinkt, ist allergisch auf den Pfeffer und reagiert. Dann KÖNNTE es unter Umständen fahrlässige Körperverletzung sein und das stellt eine Straftat dar.
Nein, Vorsatz bedeutet Absicht. Wenn Person A nicht weiß, dass Person B allergisch ist und ihm unbemerkt ein Allergen unterjubelt, dann kann es nicht die Absicht von Person A gewesen sein, Person B Schäden mit der Aktion zuzufügen.
Anderes Beispiel: jemand fährt aus Versehen mit seinem Auto einen Fußgänger an, sodass dieser eine Verletzung davonträgt > fahrlässige Körperverletzung. Vorsatz wäre es erst, wenn der Fahrer des Autos gezielt auf den Fußgänger draufgehalten und ihn dadurch verletzt hätte, weil das sein Ziel war.
Fahrlässigkeit bei Körperverletzung ist das Inkaufnehmen von Verletzungen anderer - ein Risiko, das eingegangen wird. Vorsatz = Absicht.
Solange nichts passiert kannst du nicht bestraft werden, vor allem wenn man nicht weiß wer das war.
Öfnne ich die Dose mit dem Kaffeepulver, muss niesen, stürze zu Boden und schlage mit dem Kopf am Tisch auf und verletze mich, könnte es Körperverletzung sein.
Die andere Person könnte allergisch auf Pfeffer reagieren und dann unter Atemwegsproblemen leiden.
Frage mich, was du davon hast.
Wenn der Kaffee für die Allgemeinheit ist dann sind auch Fingerabdrücke auf der Dose zu finden da kann man nicht genau wissen wer der Sünder war es sei denn man ertappt mich auf Fischer Tat dabei anders dabei wenn mehrere Personen die Dose benutzen da kommt dann jeder als Verdächtiger in Betracht allein die Dose in der Hand gehalten zu haben ist noch kein Beweis erst dann wenn eine Tüte Pfeffer gefunden werden würde mit Fingerabdrücken drauf
Ich dachte dass das keine Straftat ist nur Pfeffer in das Kaffeepulver zu mischen für die allergischen Reaktion auf Pfeffer im Kaffeepulver von einer Person kann man doch nichts dafür und könnte die Polizei herausfinden wer der Übeltäter war wenn es keine Person gesehen hat?
Hinter fahrlässiger Körperverletzung muss auch keine Absicht stecken - sonst wäre es ja auch nicht "fahrlässige Körperverletzung", sondern "Körperverletzung".
Du mischst einem Nahrungsmittel etwas bei, was da nicht drin ist und auch eigentlich nicht reingehört, verschweigst es dem jenigen, der es dann zu sich nimmt und nimmst es dadurch in Kauf, dass ihm ein Schaden entstehen könnte.
für die allergischen Reaktion auf Pfeffer im Kaffeepulver von einer Person kann man doch nichts dafür
Im Kaffee ist kein Pfeffer. Wenn du das Kaffeepulver "verunreinigst", musst du dafür gerade stehen. Die Person die den Kaffee zu sich nimmt, geht davon aus, dass es für sie nicht schädlich ist.
Es gibt einen Grund weshalb Allergene auf den Speisekarten und Essen angegeben werden müssen.
und könnte die Polizei herausfinden wer der Übeltäter war wenn es keine Person gesehen hat?
Auch Diebstähle, Vandalismus, Morde etc. werden aufgeklärt, obwohl es keine Augenzeugen gibt.
Aber wenn Mann geeignete Handschuhe trägt die keine Fingerabdrücke hinterlassen so wie die Schuhsohlen verändert und danach die Schuhe wegschweißt ein Mundschutz trägt dann müsste die Polizei feststellen um welche Person es sich da behandelt denn diese hat ja die Person nicht gesehen die Pfeffer in den Kaffeepulver hinein gemischt hat wo soll man da ansetzen wenn es keine Zeugen gibt die es gesehen haben oder davon Kenntnis genommen haben wollen?
Wenn die Sache so ist dann werde ich das lieber unterlassen und die angedachte Maßnahme nicht in die Tat umsetzen wenn dadurch bestimmte Personen Gruppen gefährdet werden können
nein. das wäre vorsätzliche schwere körperverletzung.