Käuferrecht?
Hey ich habe kurz eine frage in der schule hatten wir mal so ein taischflohmarkt einer bringt was mit bekommt dafür Gutscheine und kann sich soviel klamotten aussuchen wie er Gutscheine hat eine Klassenkameraden hat sich eine Tasche mitgenommen und ich mir auch eine wir haben vereinbart das wir uns mit den Taschen immer abwechseln doch wir haben uns verstritten die wollte ihre Tasche die wo sie mitgenommen hat und ich wollte weitertauschen sie sagte sie hat das käuderrexht auf diese Tasche und wollte sie erst für sich allein doch da wir vereinbart haben das uns beiden die Taschen gehören bin ich mir nicht sicher da sie behauptet sie hat auf diese Tasche ein käuferrecht und die Tasche steht ihr zu .
Haben es wieder geklärt Tauschen weiter aber trotzdem diskutieren wir noch ob sie das käuferrecht darauf hat könnt ihr mir bitte helfen ??? Wäre supi LG
Würde mich über viele Antworten freuen
1 Antwort
Was soll Käuferrecht bedeuten?
Sie hat ihren Gutschein eingetauscht, die Tasche ist ihr alleiniges Eigentum und sie muss es mit dir nicht tauschen (Ein "Abwechseln" heißt nicht, dass man sich das Eigentum teilt)
Ja aber wir haben gesagt das die beiden Taschen jedem gehören