Käufer droht mit Anzeige, da die Ware entspricht nicht den Beschreibung?

6 Antworten

Ich habe es als Neu angeboten,nicht 180 g

Wenn Du keine Gewichtsangaben gemacht hast und das Ding wirklich nicht offen war, also nichts raus, dann chill einfach. Deswegen wird sie keinen Zivilprozess anfangen. Und das mit dem Warenbetrug ist eh Quatsch, das steht hier gar nicht zur Debatte.

Sorry, aber die ist doch nicht ganz dicht. 3 Euro will sie haben und dafür so einen Zirkus. Abhaken. Gar nicht weiter beschäftigen mit. Solchen Leuten muss man Einhalt gebieten und nicht noch nachgeben.

Rechtlich kann sie dir gar nichts. Wenns neu war ist alles ok. Sie kann dir nichts nachweisen. Soll sie den Hersteller verklagen, wenn mehr angegeben ist als drin ist. An sowas würde ich keine Gedanken verschwenden...ehrlich nicht.

Durch die Fernabsatzrichtlinie der EU haben die Käufer einen besonderen Schutz erhalten.
Was die Informationspflicht der Verkäufers angeht, kann man verallgemeinern, dass der Verkäufer verpflichtet ist, alle möglicherweise relevanten Informationen zu liefern.
Tut er das nicht, trägt er allein die Folgen.
Ob es wesentlich ist, dass der Artikel aus zweiter Hand stammt, darüber lässt sich streiten, aber meist bekommt der Käufer Recht.
Ich persönlich regele das so:
Wenn ich der Ansicht bin, dass es sich nicht um eine hinterlistige Manipulation handelt, reagiere ich kulant, anderenfalls nehme ich lieber eigene Verluste in Kauf, damit der Gegner keinen Vorteil daraus zieht.
Das hieße im ersten Fall die 3 Euro erstatten, ansonsten alles zurückschicken auf meine Kosten und volle Erstattung.

Hast Du 180 g angeboten?

Dann ist sie eigentlich im Recht.

Allerdings sollte man wegen 10 € keinen großen Zirkus machen.

Entweder schickt sie es zurück, oder eben nicht.

Rechtlich kann sie dir gar nichts. Wenns neu war ist alles ok. Sie kann dir nichts nachweisen. Soll sie den Hersteller verklagen, wenn mehr angegeben ist als drin ist. An sowas würde ich keine Gedanken verschwenden...ehrlich nicht.