Kabeldose wechseln, wer muss es zahlen?

2 Antworten

Insofern der Mangel bei Einzug bestand und nicht durch dich verirsacht wurde, ist es Sache des Vermieters. Er hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und zu erhalten.

Wenn in deinem Mietvertrag Kabelempfang gewährleistet ist, muss der vermieter das nachrüsten. Ansonsten gilt, du hast die Wohnung besichtigt, als du sie übernommen hast, also akzeptiert, wie der damalige Zustand war. Wenn du jetzt Veränderungen vornimmst, musst du diese rechtlich gesehen, sogar wieder in den alten Zustand zurück versetzen, wenn du ausziehst.