Jurastudis! Bitte um Antwort!

1 Antwort

Hey,

also das Hilfsgutachten ist dafür da, einen Fall weiter zu prüfen, obwohl du eigentlich schon zum Ergebnis gekommen bist, dass der Anspruich nicht besteht bzw. die Klage abzuweisen ist.

Beispiel: Du prüfst im öffenltlichen Recht eine Klage, also Zulässigkeit und Begründetheit. Jetzt bist du aber der Meinung, die Klage ist unzulässig. Dann müsstest du eigentlich die Begründetheit nicht mehr prüfen.
Wenn du jetzt aber in der Klausur sitzt, und das ist die einzige Frage und du bist nach 15 MInuten fertig, weil die Klage deiner Meinung nach unzulässig ist, solltest du merken, dass du wahrscheinlich nicht Recht hast.

Dann hast du zwei Möglichkeiten.

1.) Meinung ändern-->Klage ist zulässig

2.) Hilfsgutachten: Also einfach ne neue Überschrift (A. Zulässigkeit haben wir schon):
B. Hilfsgutachten Begründetheit und dann kommentarlos die Begründetheit prüfen.

Wobei ich für kleine Sachen, also wenn du z.B. eine Verhältnismäßigkeitsprüfung machst und schon beim legitimen Zweck rausfällst, aber der Sachverhalt eindeutig auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne angelegt ist, einfach schreiben würde:
"Die Klage könnte überdies noch unbegründet sein, wenn sie nicht (geeignet/erforderlich) verhältnismäßig im engeren Sinne ist.
Das Hilfsgutachten ist nämlich eher nicht so gerne gesehen, ich würde es vermeiden,

Ich hoffe das hilft.