Oft gibt es in dickeren Lehrbüchern hinten Übersichten über die Urteile die wichtig sind, so z.B. Raiser/Veil - Kapitalgesellschaftsrecht so ca. 4-5 Seiten.

Aber sonst musst du dich selbst durchbeissen

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Ich würde dir empfehlen, auf große Mengen vom gleichen Nahrungsmittel zu verzichten.

Also schön unterschiedliche Sachen essen, dann macht es auch nichts, wenn mal was "falsches" dabei ist.

Ansonsten gilt wie immer: Weniger essen als dein Körper eigentlich für einen Tag braucht. Zwar nicht viel, aber ein bisschen, dann nimmst du ab.

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Zwar nichtmehr ganz aktuell deßhalb nur kurz:

Vertreter der Anteilseigner heißt nur, dass der Aufsichtsrat aus Leuten besteht, die die Anteilseigner, also die Aktionäre, vertreten. Als Gegenstück dazu gibt es die Vertreter der Arbeitnehmer, diese müssen in mitbestimmten Unternehmen auch im Aufsichtsrat sitzen

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Surft sonst noch jemand bei dir mit bzw. lädst du neben dem Speedtest sonst noch etwas hoch? Dein Upload ist in der Tat etwas langsam.

Wenn du glaubst, es liegt am WLAN: Einfach mal mit Kabel probieren, ob das gleiche Problem weiter auftritt.

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Hey,

das kannst du schon als Überschrift nehmen, wichtig ist aber, auf jeden Fall Normen mit zu zitieren.
An deiner Stelle würde ich mal in die Bib gehen und mir ein Klausurenbuch (oder eins spezielle zu Hausarbeiten) im Staatsrecht ausleihen und den Aufbau dort genau anschauen.

Grüße

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Hey,

also das Hilfsgutachten ist dafür da, einen Fall weiter zu prüfen, obwohl du eigentlich schon zum Ergebnis gekommen bist, dass der Anspruich nicht besteht bzw. die Klage abzuweisen ist.

Beispiel: Du prüfst im öffenltlichen Recht eine Klage, also Zulässigkeit und Begründetheit. Jetzt bist du aber der Meinung, die Klage ist unzulässig. Dann müsstest du eigentlich die Begründetheit nicht mehr prüfen.
Wenn du jetzt aber in der Klausur sitzt, und das ist die einzige Frage und du bist nach 15 MInuten fertig, weil die Klage deiner Meinung nach unzulässig ist, solltest du merken, dass du wahrscheinlich nicht Recht hast.

Dann hast du zwei Möglichkeiten.

1.) Meinung ändern-->Klage ist zulässig

2.) Hilfsgutachten: Also einfach ne neue Überschrift (A. Zulässigkeit haben wir schon):
B. Hilfsgutachten Begründetheit und dann kommentarlos die Begründetheit prüfen.

Wobei ich für kleine Sachen, also wenn du z.B. eine Verhältnismäßigkeitsprüfung machst und schon beim legitimen Zweck rausfällst, aber der Sachverhalt eindeutig auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne angelegt ist, einfach schreiben würde:
"Die Klage könnte überdies noch unbegründet sein, wenn sie nicht (geeignet/erforderlich) verhältnismäßig im engeren Sinne ist.
Das Hilfsgutachten ist nämlich eher nicht so gerne gesehen, ich würde es vermeiden,

Ich hoffe das hilft.

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Hey,

also normalerweiße kannst du einen Router einfach ausstecken, wieder einstecken und gut ist. Dauert dann evtl. kurz bis er wieder gestartet ist.

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Hey,

also Facebook ist in der Tat nicht börsennotiert. Ist aber trotzdem eine Aktiengesellschaft.

Die 50 Milliarden sind der geschätzte Marktwert von Facebook, tatsächlich bei Investoren eingesammelt hat Facebook etwa 1,2 Milliarden. Hauptsächlich verdient Facebook Geld mit Werbung.

Weiterführendes: http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook#Wirtschaftliche_Lage

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